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5. Mose - Kapitel 24

Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes, 3 und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat: 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. 5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Verordnungen zum Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben. 7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2. Mose 21.16) 8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. 16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2. Mose 22.20-21) 18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

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Psalm - Kapitel 80

1 Dem Chorleiter. Nach der Melodie "Lilien". Ein Zeugnis, ein Psalm von Asaf. (Psalm 45.1) 2 Höre doch, du Hirte Israels, / der Josef führt wie eine Herde! / Strahle hervor, / der über den Cherubim thront! (1. Samuel 4.4) (Psalm 99.1) 3 Erscheine vor Efraïm, Benjamin und Manasse, / entfalte deine gewaltige Macht / und komm uns zu Hilfe! 4 Stell uns wieder her, Gott; / blick uns wieder freundlich an, / dann sind wir gerettet! (Psalm 80.8) (Psalm 80.20) 5 Jahwe, du allmächtiger Gott, / wie lange bist du noch zornig, / während doch dein Volk zu dir betet? 6 Du hast uns Tränenbrot zu essen gegeben / und becherweise Tränen zu trinken. (Psalm 102.10) 7 Du hast uns für unsere Nachbarn zum Zankapfel gemacht, / und unsere Feinde spotten über uns. 8 Stell uns wieder her, allmächtiger Gott; / blick uns wieder freundlich an, / dann sind wir gerettet! (Psalm 80.4) (Psalm 80.20) 9 Einen Weinstock grubst du in Ägypten aus, / vertriebst ganze Völker und pflanztest ihn ein. (Jesaja 5.1) (Hosea 10.1) 10 Für ihn hast du den Boden freigemacht. / Er schlug Wurzeln und füllte das Land. 11 Die Berge wurden von seinem Schatten bedeckt, / ja selbst die mächtigen Zedern. 12 Seine Ranken streckte er aus bis ans Meer, / bis zum Euphrat seine Triebe. 13 Warum hast du seine Mauern eingerissen, / dass jeder Vorbeikommende ihn plündern kann? (Psalm 89.42) 14 Das Wildschwein aus dem Wald verwüstet ihn, / die wilden Tiere fressen ihn kahl. 15 Kehr doch zurück, allmächtiger Gott! / Blick vom Himmel herab und sieh / und nimm dich dieses Weinstocks an! 16 Schütze ihn, den du selber pflanztest, / den Spross, der dir seine Kraft verdankt. 17 Schon haben sie ihn verstümmelt, mit Feuer versengt. / Doch wenn du ihnen drohst, kommen sie um. 18 Leg deine Hand auf den Mann an deiner Seite, / auf den Menschensohn, den du dir hast stark werden lassen. 19 Dann werden wir nie mehr von dir weichen. / Erhalte uns am Leben, dass wir dich anrufen können! 20 Stell uns wieder her, / Jahwe, allmächtiger Gott; / blick uns wieder freundlich an, / dann sind wir gerettet! (Psalm 80.4) (Psalm 80.8)