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5. Mose - Kapitel 24

Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes, 3 und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat: 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. 5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Verordnungen zum Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben. 7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2. Mose 21.16) 8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. 16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2. Mose 22.20-21) 18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

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Prediger - Kapitel 12

1 Denk an deinen Schöpfer, solange du noch jung bist,bevor die bösen Tage sich nähern, / die Jahre kommen, von denen du sagst: / "Sie gefallen mir nicht!"; 2 bevor sich die Sonne verfinstert / und das Licht, der Mond und die Sterne, / und neue Wolken nach dem Regen kommen; 3 wenn dann die Wächter des Hauses zittern / und die starken Männer sich krümmen, / die Müllerinnen ruhen, weil sie wenig geworden sind; / wenn dunkel werden, die durchs Fenster sehen, 4 und die Türen zur Straße sich schließen; / wenn das Geräusch der Mühle leise wird; / wenn man aufsteht beim Zwitschern der Vögel, / und alle Lieder verklingen; 5 wenn man sich vor jeder Anhöhe fürchtet / und Angst hat, unterwegs zu sein; / wenn der Mandelbaum blüht, / die Heuschrecke sich schleppt / und die Kaper versagt - denn der Mensch geht in sein ewiges Haus, / und auf der Straße stimmen sie die Totenklage an -; 6 bevor der silberne Faden zerreißt, / die goldene Schale zerspringt, / der Krug an der Quelle zerschellt / und das Schöpfrad zerbrochen in die Zisterne fällt, 7 der Staub zur Erde zurückfällt als das, was er war, / und der Geist zu Gott zurückkehrt, der ihn gab. (1. Mose 3.19) (Prediger 3.20) 8 "Flüchtig und nichtig", sagte der Prediger, "alles ist nichtig." (Prediger 1.2) 9 Der Prediger war nicht nur ein Weiser, sondern auch ein Lehrer, der dem Volk sein Wissen weitergab. Er wog ab, prüfte und formte viele Sprichwörter. (1. Könige 5.12) 10 Der Prediger suchte gefällige Worte zu finden, wahre Worte richtig niederzuschreiben. 11 Die Worte von Weisen sind wie Ochsenstachel und gesammelte Sprüche wie eingeschlagene Nägel. Sie sind von einem einzigen Hirten gegeben. (Hebräer 4.12) 12 Und darüber hinaus, mein Sohn, lass dich von ihnen warnen! Das viele Büchermachen findet kein Ende. Und das viele Studieren ermüdet den Leib. 13 Lasst uns nun das Ergebnis des Ganzen hören: Fürchte Gott und halte seine Gebote! Das soll jeder Mensch tun. (1. Timotheus 1.5) 14 Denn Gott wird jedes Tun vor Gericht bringen, alles Verborgene, es sei gut oder böse. (Römer 2.16) (1. Korinther 4.5)