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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.

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Psalm - Kapitel 45

Psalm 45

1 Dem Vorsänger. Nach der Singweise «Lilien». Von den Kindern Korahs. Eine Unterweisung; ein Lied der Liebe. Mein Herz dichtet ein feines Lied; was ich sage, ist für den König bestimmt, meine Zunge ist der Griffel eines fertigen Schreibers. (Psalm 69.1) 2 Du bist schöner als die Menschenkinder, Anmut ist über deine Lippen ausgegossen, weil Gott dich auf ewig gesegnet hat! 3 Gürte dein Schwert an die Seite, du Held, deine Ehre und deine Pracht! (Hohelied 5.10) 4 Fahre siegreich einher für die Sache der Wahrheit, der Milde und Gerechtigkeit, und deine Rechte lehre dich wunderbare Dinge! 5 Deine Pfeile sind scharf, sie unterwerfen dir die Völker; sie dringen ins Herz der Feinde des Königs. (Psalm 72.4) 6 Dein Thron, o Gott, bleibt immer und ewig, das Zepter deines Reiches ist ein gerades Zepter! 7 Du liebst die Gerechtigkeit und hassest das gottlose Wesen, darum hat dich, o Gott, dein Gott gesalbt mit dem Öl der Freuden mehr als deine Genossen. (2. Samuel 7.13) (Hebräer 1.8-9) 8 Nach Myrrhen, Aloe und Kassia riechen deine Kleider; aus elfenbeinernen Palästen erfreut dich Saitenspiel. 9 Königstöchter sind unter deinen Geliebten; die Gemahlin steht zu deiner Rechten in Gold von Ophir. (Amos 3.15) 10 Höre, Tochter, blicke her und neige dein Ohr, vergiß dein Volk und deines Vaters Haus! 11 Und wird der König Lust haben an deiner Schönheit (denn er ist dein Herr), so huldige ihm. (1. Mose 2.24) 12 Und die Tochter von Tyrus wird mit Geschenken kommen, die Reichsten des Volkes deine Gunst suchen. 13 Ganz herrlich ist die Königstochter drinnen, von gewirktem Gold ist ihr Gewand. 14 In gestickten Kleidern wird sie dem König zugeführt; die Jungfrauen, die sie begleiten, ihre Gespielinnen, werden zu dir gebracht. 15 Man führt sie mit Freuden und Frohlocken, und sie gehen ein in des Königs Palast. 16 An deiner Väter Statt werden deine Söhne treten, du wirst sie zu Fürsten setzen im ganzen Land. 17 Ich will deinen Namen erwähnen für und für; darum werden dich die Völker preisen immer und ewiglich.