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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.

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Psalm - Kapitel 145

1 Ein Lobgesang. Von David.Dich will ich rühmen, mein Gott und König, / deinen Namen lobpreisen immer und für alle Zeit. 2 An jedem Tag will ich dich loben, / deinen Namen lobpreisen immer und für alle Zeit. 3 Groß ist Jahwe und sehr zu loben, / seine Größe ist nicht zu erforschen. 4 Eine Generation verkünde der nächsten den Ruhm deiner Werke / und erzähle von deinem gewaltigen Tun. 5 Die herrliche Pracht deiner Majestät / und deine Wundertaten will ich bedenken. 6 Von der Macht deiner furchtbaren Taten soll man sprechen, / und von deinen Großtaten will ich erzählen. 7 Die Erinnerung an deine große Güte lasse man sprudeln, / und deine Gerechtigkeit sollen sie jubelnd preisen. 8 Gnädig und barmherzig ist Jahwe, / langsam zum Zorn und voller Güte. (2. Mose 34.6) 9 Jahwe ist zu allen gut, / er erbarmt sich aller seiner Geschöpfe. (Römer 11.32) 10 Es loben dich, Jahwe, all deine Werke, / und deine Treuen preisen dich. 11 Sie sprechen vom Glanz deines Reiches, / sie reden von deiner Macht, 12 damit die Menschen deine Großtaten erfahren / und die Herrlichkeit deines Reiches. (Psalm 145.5) 13 Dein Reich ist ja ein Reich aller Zeiten, / und deine Herrschaft hört niemals auf.Jahwe ist verlässlich in allem, was er sagt / und gütig in allem, was er tut. 14 Jahwe stützt alle, die zusammenbrechen, / und richtet alle Gebeugten auf. (Psalm 146.8) (Lukas 1.52) 15 Alle blicken voll Hoffnung auf dich, / und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. (Psalm 104.27-28) (Psalm 136.25) 16 Du öffnest deine wohltätige Hand, / und alles, was lebt, wird durch dich satt. 17 Jahwe ist in allem Handeln gerecht / und treu in allem, was er tut. (5. Mose 32.4) 18 Nah ist Jahwe allen, die zu ihm rufen, / allen, die dabei aufrichtig sind. 19 Die Bitten derer, die ihn fürchten, erfüllt er. / Er hört ihr Schreien und hilft. (Sprüche 10.24) 20 Alle, die ihn lieben, behütet Jahwe; / doch alle, die ihn missachten, vernichtet er. 21 Mein Mund soll Jahwes Ruhm verkünden, / und alles, was lebt, preise seinen heiligen Namen / für immer und für alle Zeit.