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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.

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Psalm - Kapitel 132

1 Ein Lied für den Aufstieg zum Tempel.Denk doch an David, Jahwe, / an all die Mühe, die er auf sich nahm! 2 Der Jahwe feierlich schwor, / dem starken Gott Jakobs gelobte: (2. Samuel 7.1) 3 "Ich will mein Haus nicht mehr betreten, / ich will mein Bett nicht mehr besteigen, 4 meinen Augen keinen Schlaf gestatten, / mir keine Ruhe mehr gönnen, 5 bis ich einen Platz für Jahwe finde, / eine Wohnung für den starken Gott Jakobs." (Apostelgeschichte 7.46) 6 Wir hörten von ihr in Efrata / und fanden sie in der Nähe Jáars. (1. Samuel 7.1) (2. Samuel 6.3) 7 Kommt, wir gehen in seine Wohnung, / fallen vor seinem Fußschemel nieder! 8 Erhebe dich bitte, Jahwe, und geh zu deinem Ruheplatz, / du und die Lade deiner Macht. (4. Mose 10.35) (2. Chronik 6.41-42) 9 Deine Priester sollen sich in Gerechtigkeit kleiden, / und die dir treu sind, sollen jubeln! 10 Deinem Diener David zuliebe, / weise deinen Gesalbten nicht ab. 11 Jahwe hat David einen Treueid geschworen / und nimmt diesen Schwur nicht zurück: / "Einen Spross aus deinem Geschlecht / setze ich auf deinen Thron. (Psalm 89.4) 12 Wenn deine Söhne meinen Bund halten / und mein Zeugnis, das ich sie lehre, / dann sollen auch ihre Söhne / für immer auf deinem Thron sitzen." 13 Denn Jahwe hat den Berg Zion erwählt, / hat ihn zu seinem Wohnsitz bestimmt: (Psalm 68.17) (Psalm 76.3) 14 "Hier soll für immer mein Ruheplatz sein, / hier will ich wohnen, hier wollte ich sein! 15 Ich werde ihn reichlich versorgen, / auch seine Armen mache ich satt. 16 Deine Priester will ich in Gerechtigkeit kleiden, / und die dir treu sind, sollen laut jubeln! 17 Dort will ich Davids Nachkommen mächtig werden lassen, / dort soll mein Gesalbter / ein Licht in seinen Nachkommen haben. (Psalm 89.25) (Lukas 1.69) 18 Seine Feinde will ich mit Schande bedecken, / doch auf ihm wird seine Krone strahlen."