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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.

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Jeremia - Kapitel 25

1 Im 4. Regierungsjahr des Königs Jojakim Ben-Joschija von Juda - es war das erste Jahr des Königs Nebukadnezzar von Babylon - kam ein Wort für das ganze jüdische Volk zu Jeremia. 2 Der Prophet Jeremia verkündete es dem Volk von Juda und den Einwohnern von Jerusalem: 3 "Seit dem 13. Regierungsjahr von König Joschija Ben-Amon habe ich 23 Jahre lang bis zum heutigen Tag das Wort Jahwes empfangen. Ich habe zu euch geredet, habe mich beizeiten aufgemacht, geredet und geredet, aber ihr habt einfach nicht zugehört. 4 Immer wieder hat Jahwe seine Diener, die Propheten, zu euch geschickt. Aber niemand von euch hat sich darum gekümmert. Niemand hörte auf ihn, 5 wenn er sie sagen ließ: 'Kehrt doch um von euren bösen Wegen, macht Schluss mit eurem bösen Tun! Dann könnt ihr in dem Land wohnen bleiben, das Jahwe euch und euren Vorfahren für alle Zeiten gegeben hat. (Jeremia 18.11) 6 Und lauft nicht den fremden Göttern hinterher, um ihnen zu dienen und sie anzubeten! Fordert nicht meinen Zorn heraus mit euren Machwerken, sonst bringe ich Unheil über euch! 7 Aber ihr habt ja nicht auf mich gehört', sagt Jahwe. 'Sondern ihr habt mich mit euren Machwerken gereizt und euch damit selbst ins Unglück gestürzt.'" 8 Darum spricht Jahwe, der Allmächtige: "Weil ihr nicht auf meine Worte gehört habt 9 - Passt auf! - darum hole ich alle Völker des Nordens herbei", spricht Jahwe, "auch meinen Diener Nebukadnezzar, den König von Babylon. Ich lasse sie über dieses Land und seine Bewohner herfallen, wie auch über die Nachbarvölker ringsum. Ich vollstrecke den Bann an ihnen und mache sie zu einem Trümmerfeld, einem Bild des Grauens und der Verachtung. (Jeremia 27.6) 10 Ich lasse jeden Jubelruf und jedes Freudengeschrei verstummen, auch den Ruf von Bräutigam und Braut. Man wird keine Handmühle mehr mahlen hören und kein Öllämpchen mehr leuchten sehen. (Jeremia 16.9) 11 Das ganze Land wird zu einem wüsten Trümmerfeld. Und all diese Völker werden siebzig Jahre lang dem König von Babylon unterworfen sein. (2. Chronik 36.21) (Esra 1.1) (Jeremia 29.10) (Daniel 9.2) 12 Wenn dann die siebzig Jahre um sind, werde ich den König von Babylon und sein Volk zur Rechenschaft ziehen und ebenso das Land der Chaldäer. Ich mache es für immer zur Wüste. 13 Ich lasse alles über dieses Land kommen, was ich ihm angedroht habe, alles, was in dieser Schriftrolle steht, was Jeremia jedem dieser Völker angekündigt hat. 14 Ja, auch die Chaldäer werden einmal großen Völkern und mächtigen Königen dienen müssen. So lasse ich sie für alles büßen, was sie getan haben." 15 Denn so hat Jahwe, der Gott Israels, zu mir gesprochen: "Nimm diesen Becher aus meiner Hand und gib ihn all den Völkern zu trinken, zu denen ich dich sende. Er ist voll mit dem Wein meines Zorns. (Jesaja 51.17) (Jeremia 51.7) (Offenbarung 14.10) 16 Sie sollen ihn austrinken, ins Taumeln geraten und den Verstand verlieren, wenn ich das Schwert unter ihnen wüten lasse." 17 Da nahm ich den Becher aus der Hand Jahwes und gab ihn all den Völkern zu trinken, zu denen er mich sandte. 18 Jerusalem und die Städte Judas bekamen ihn, ihre Könige und ihre Fürsten, um sie zur Einöde zu machen, zu Stätten des Grauens, der Verachtung und des Fluches, wie es bis heute der Fall ist. 19 Der Pharao, der König von Ägypten, erhielt ihn mit seinem ganzen Hof, seinen Fürsten, seinem Volk 20 und dem Völkergemisch in seinem Land. Die Könige des Landes Uz bekamen ihn und alle Könige der Philisterstädte Aschkelon, Gaza, Ekron und das, was von Aschdod noch übrig geblieben ist, 21 Edom, Moab und die Ammoniter, 22 alle Könige von Tyrus und Sidon, und die des Küstenlandes auf der anderen Seite des Meeres. 23 Die Leute von Dedan, Thema und Bus bekamen ihn und alle, die sich die Schläfenlocken stutzen, (Jeremia 9.25) 24 alle Könige Arabiens und der Wüstenstämme, 25 alle Könige von Simri, Elam und Medien, 26 alle Könige der nahen und fernen Länder im Norden, einer nach dem anderen, kurz, alle Könige der Erde mussten davon trinken, zuletzt der König von Scheschach. 27 "Sag zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der Allmächtige, Israels Gott: Trinkt, werdet betrunken und erbrecht euch, fallt hin und steht nicht wieder auf, weil mein Schwert unter euch wütet.' 28 Und wenn sie sich weigern, den Becher aus deiner Hand anzunehmen, dann sag ihnen: 'So spricht Jahwe, der Allmächtige: Ihr müsst ihn austrinken! 29 Denn seht, ich beginne mit dem Unheil bei der Stadt, die mein Eigentum ist. Solltet ihr da etwa ungeschoren davonkommen? Nein, auch euch trifft diese Strafe! Ich rufe das Schwert gegen alle Bewohner der Erde herbei, spricht Jahwe, der Allmächtige.' (Jeremia 49.12) (1. Petrus 4.17) 30 Und du, weissage ihnen die folgenden Worte: 'Jahwe brüllt von der Höhe herab, / es hallt aus seiner heiligen Wohnung. / Laut ruft er über seine Weide hin. / Ein Heißa! wie die Keltertreter stimmt er an / gegen alle Bewohner der Welt. (Hosea 11.10) (Amos 1.2) (Joel 4.16) 31 Das Dröhnen dringt bis ans Ende der Erde. / Jahwe macht den Völkern den Prozess, / zieht alle Menschen vor Gericht; / die Gottlosen übergibt er dem Schwert, / spricht Jahwe.' 32 So spricht Jahwe, der Allmächtige: Seht, von den Enden der Erde / erhebt sich ein gewaltiger Sturm; / ein Volk nach dem anderen / wird von dem Unheil getroffen.' 33 Überall auf der Erde werden die Leichen liegen, die Jahwe erschlagen hat. Niemand trauert um sie, keiner sammelt sie ein, keiner begräbt sie. Zum Dünger für die Äcker sollen sie werden. (Jeremia 7.33) 34 'Heult, ihr Völkerhirten und schreit! / Wälzt euch in der Asche, / ihr Mächtigen der Herde, / denn jetzt seid ihr an der Reihe, / geschlachtet zu werden. / Ich schmettere euch zu Boden / wie ein kostbares Gefäß. (Jeremia 23.1) 35 Verloren ist die Zuflucht der Hirten, / für die Herrlichen der Völkerherde / gibt es kein Entkommen. 36 Hört das Geschrei der Hirten, / das Heulen der Herrscher der Herde, / denn Jahwe verwüstet ihre Weide. 37 Der Gluthauch seines Zorns / zerstört die Auen des Friedens. 38 Wie ein Löwe verlässt er sein Versteck, / denn ihr Land ist zur Wüste geworden / durch das furchtbare Schwert, / durch Jahwes glühenden Zorn.'" (Jeremia 4.7)