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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

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Sprüche - Kapitel 6

Warnung vor einer Bürgschaft

1 Mein Sohn, hast du dich für deinen Nächsten verbürgt, für einen Fremden dich durch Handschlag verpflichtet; (Sprüche 11.15) (Sprüche 17.8) (Sprüche 20.16) 2 bist du durch ein mündliches Versprechen gebunden, gefangen durch die Reden deines Mundes, 3 so tue doch das, mein Sohn: Rette dich; denn du bist in die Hand deines Nächsten geraten! Darum gehe hin, wirf dich vor ihm nieder und bestürme deinen Nächsten. 4 Gönne deinen Augen keinen Schlaf und deinen Augenlidern keinen Schlummer! 5 Rette dich aus seiner Hand wie eine Gazelle und wie ein Vogel aus der Hand des Vogelstellers!

Warnung vor Faulheit

6 Gehe hin zur Ameise, du Fauler, siehe ihre Weise an und lerne: (Sprüche 10.4) (Sprüche 20.4) 7 obwohl sie keinen Fürsten, noch Hauptmann, noch Herrscher hat, 8 bereitet sie dennoch im Sommer ihr Brot und sammelt in der Erntezeit ihre Speise. 9 Wie lange willst du liegen bleiben, du Fauler? Wann willst du aufstehen von deinem Schlaf? 10 «Ein wenig schlafen, ein wenig schlummern, ein wenig die Hände in den Schoß legen, um zu ruhen»: (Sprüche 24.33-34) 11 so holt dich die Armut ein wie ein Schnelläufer, und der Mangel wie ein Leichtbewaffneter!

Warnung vor Falschheit

12 Ein Taugenichts, ein nichtswürdiger Mensch ist, wer falsche Reden führt (Sprüche 10.31-32) 13 und dabei mit seinen Augen blinzelt, Kratzfüße macht und die Hände reibt. (Sprüche 10.10) 14 Verkehrtheit ist in seinem Herzen; er schmiedet allezeit Böses, richtet Zänkereien an. 15 Darum wird sein Schicksal plötzlich über ihn kommen, augenblicklich wird er zusammenbrechen, unrettbar. 16 Diese sechs Stücke haßt der HERR, und sieben sind seiner Seele ein Greuel: 17 stolze Augen, falsche Zunge, Hände, die unschuldiges Blut vergießen, 18 ein Herz, das böse Pläne schmiedet, Füße, die schnell zum Bösen laufen, 19 ein falscher Zeuge, der Lügen ausspricht, und wer Zwietracht zwischen Brüder wirft.

Warnung vor Ehebruch

20 Bewahre, mein Sohn, das Gebot deines Vaters, und verwirf nicht die Lehre deiner Mutter! (Sprüche 1.8) 21 Binde sie beständig auf dein Herz, hänge sie um deinen Hals; (Sprüche 3.3) 22 auf deinen Gängen sollen sie dich geleiten, auf deinem Lager dich behüten und wenn du aufstehst, dir in den Sinn kommen! (Psalm 119.172) 23 Denn das Gebot ist eine Leuchte, und die Lehre ist ein Licht, Zucht und Vermahnung sind ein Weg des Lebens. 24 Sie sollen dich bewahren vor dem schlechten Weib, vor der glatten Zunge der Fremden; (Sprüche 2.16) 25 daß du in deinem Herzen nicht nach ihrer Schönheit begehrest und sie dich nicht fange mit ihren Augenwimpern. 26 Denn um einer Hure willen kommt man an den Bettelstab, und eines andern Weib gefährdet die teure Seele! 27 Kann jemand Feuer in seinem Busen tragen, ohne daß seine Kleider in Brand geraten? 28 Oder kann einer auf glühenden Kohlen laufen, ohne die Füße zu verbrennen? 29 Also geht auch keiner ungestraft zu seines Nächsten Eheweib und rührt sie an! (Sprüche 5.10-14) 30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um sein Leben zu fristen, wenn er Hunger hat; 31 wird er ertappt, so muß er siebenfach bezahlen und alles hergeben, was er im Hause hat; 32 wer aber ein Weib zum Ehebruch verführt, der ist ein herzloser Mensch; er ruiniert seine eigene Seele, indem er solches tut. (1. Korinther 6.18) 33 Schläge und Schmach werden ihn treffen, und seine Schande ist nicht auszutilgen; 34 denn der Zorn des Mannes glüht, und am Tage der Rache wird er nicht schonen; 35 er sieht kein Lösegeld an und läßt sich durch das größte Geschenk nicht besänftigen.