zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 17

Warnung vor gottlosen Reden und ungerechtem Tun

1 Besser ein trockener Bissen mit Ruhe, als ein Haus voll Opferfleisch mit Zank! (Sprüche 15.16-17) (Sprüche 16.8) 2 Ein kluger Knecht wird herrschen über einen schändlichen Sohn und wird sich mit den Brüdern in das Erbe teilen. 3 Der Tiegel prüft das Silber und der Ofen das Gold; der HERR aber prüft die Herzen. (Psalm 66.10) 4 Ein Boshafter horcht auf falsche Mäuler, ein Lügner leiht verderblichen Zungen sein Ohr. 5 Wer des Armen spottet, schmäht seinen Schöpfer; wer schadenfroh ist, bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 14.31) 6 Kindeskinder sind eine Krone der Alten, und der Kinder Ehre sind ihre Väter. (Psalm 128.6) 7 Zum Narren paßt keine anmaßende Rede, so wenig als zu einem Fürsten Lügenreden. 8 Geschenke sind wie Edelsteine; wer solche geben kann, hat überall Glück. 9 Wer Liebe sucht, deckt Fehler zu; wer aber Worte hinterbringt, trennt vertraute Freunde. 10 Schelten macht mehr Eindruck auf den Verständigen als hundert Schläge auf den Narren. 11 Ein Boshafter sucht nur Empörung; aber ein unbarmherziger Bote wird gegen ihn ausgesandt werden. 12 Besser, es treffe jemand eine Bärin an, die ihrer Jungen beraubt ist, als einen Narren in seiner Torheit! 13 Wer Gutes mit Bösem vergilt, von dessen Haus wird das Böse nicht weichen. (Psalm 109.5) 14 Tropfenweise geht der Hader an; darum laß vom Zanken, ehe er losbricht! 15 Wer den Gottlosen gerechtspricht und den Gerechten verdammt, die sind alle beide dem HERRN ein Greuel. (Jesaja 5.23) 16 Was nützt das Geld in der Hand des Narren, Weisheit zu kaufen in seinem Unverstand? 17 Ein Freund liebt jederzeit, und in der Not wird er als Bruder geboren. (Sprüche 18.24) 18 Ein unvernünftiger Mensch ist, wer in die Hand gelobt und in Gegenwart seines Nächsten Bürgschaft leistet. (Sprüche 6.1) 19 Wer Zank liebt, der liebt Entzweiung, und wer sein Tor zu hoch baut, läuft Gefahr, daß es zusammenbricht. 20 Wer verschrobenen Herzens ist, findet nichts Gutes, und wer eine arglistige Zunge hat, fällt in Unglück. 21 Wer einen Toren zeugt, der hat Kummer, und der Vater eines Narren kann sich nicht freuen. (Sprüche 10.1) 22 Ein fröhliches Herz fördert die Genesung; aber ein niedergeschlagener Geist dörrt das Gebein aus. (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 23 Der Gottlose nimmt ein Geschenk aus dem Busen, um zu beugen die Pfade des Rechts. 24 Dem Verständigen liegt die Weisheit vor Augen; der Tor aber sucht sie am Ende der Erde. (Sprüche 4.25) 25 Ein törichter Sohn macht seinem Vater Verdruß und bereitet seiner Mutter Herzeleid. (Sprüche 17.21) 26 Einen Gerechten zu büßen, ist nicht gut; Edle zu schlagen, ist nicht recht. 27 Wer Erfahrungen gemacht hat, spart seine Worte, und wer kühlen Geistes ist, der ist ein weiser Mann. (Sprüche 10.19) (Jakobus 1.19) 28 Selbst ein Narr wird für weise gehalten, wenn er schweigt, für verständig, wenn er seine Lippen verschließt. (Hiob 13.5)