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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

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Esra - Kapitel 6

Der Erlass des Königs Darius

1 Da befahl der König Darius, daß man im Urkundenhause, wo die Schätze zu Babel aufbewahrt wurden, suchen solle. 2 Da fand man zu Achmeta, im Schloß, das in der Provinz Medien liegt, eine Rolle, darin war folgende Denkwürdigkeit niedergeschrieben: 3 «Im ersten Jahre des Königs Kores befahl der König Kores betreffs des Hauses Gottes zu Jerusalem: Das Haus soll gebaut werden zu einer Stätte, wo man Opfer darbringt. Sein Grund soll tragfähig sein, seine Höhe sechzig Ellen und seine Breite auch sechzig Ellen; (Esra 1.1) 4 drei Reihen Quadersteine und eine Reihe Balken; und die Kosten sollen von des Königs Haus bestritten werden. 5 Dazu soll man die goldenen und silbernen Geräte des Hauses Gottes, welche Nebukadnezar aus dem Tempel zu Jerusalem zu genommen und gen Babel gebracht hat, zurückgeben, damit sie wieder in den Tempel zu Jerusalem an ihren Ort gebracht werden und im Hause Gottes verbleiben.» 6 «So haltet euch nun ferne von ihnen, du, Tatnai, Landpfleger jenseits des Stromes, und du, Setar-Bosnai, und eure Genossen von Apharsach, die ihr jenseits des Stromes seid! 7 Lasset sie arbeiten an diesem Hause Gottes; der Landpfleger von Juda und die Ältesten der Juden sollen das Haus Gottes an seiner Stätte bauen! 8 Auch ist von mir befohlen worden, wie ihr diesen Ältesten Judas behilflich sein sollt, damit sie dieses Haus Gottes bauen können: man soll aus des Königs Gütern von den Steuern jenseits des Stromes diesen Leuten die Kosten genau erstatten und ihnen kein Hindernis in den Weg legen. 9 Und wenn sie junge Stiere oder Widder oder Lämmer bedürfen zu Brandopfern für den Gott des Himmels, oder Weizen, Salz, Wein und Öl nach Angabe der Priester zu Jerusalem, so soll man ihnen täglich die Gebühr geben, ohne Verzug; 10 damit sie dem Gott des Himmels Opfer lieblichen Geruchs darbringen und für das Leben des Königs und seiner Kinder beten. 11 Es ist auch von mir Befehl gegeben worden, daß, wenn irgend ein Mensch dieses Gebot übertritt, man von seinem Hause einen Balken nehmen und aufrichten und ihn daran hängen soll; und sein Haus soll deswegen zu einem Misthaufen gemacht werden. 12 Der Gott aber, dessen Name alldort wohnt, stürze alle Könige und Völker, welche ihre Hand ausstrecken, dieses Haus Gottes in Jerusalem zu ändern oder zu zerstören! Ich, Darius, habe solches befohlen; es soll genau ausgeführt werden.»

Die Einweihung des Tempels und das Passah

13 Da befolgten Tatnai, der Landpfleger jenseits des Stromes, und Setar-Bosnai und ihre Genossen genau den Befehl , welchen der König Darius gesandt hatte. 14 Und die Ältesten der Juden bauten weiter, und es gelang ihnen durch die Weissagung der Propheten Haggai und Sacharja, des Sohnes Iddos. Also bauten sie und vollendeten es nach dem Befehl des Gottes Israels und nach dem Befehl des Kores und Darius und Artasastas, der Könige von Persien. 15 Sie vollendeten aber das Haus am dritten Tage des Monats Adar, das war im sechsten Jahre der Regierung des Königs Darius. (Esra 4.24) 16 Und die Kinder Israel, die Priester, die Leviten und der Rest der Kinder der Gefangenschaft feierten die Einweihung des Hauses Gottes mit Freuden (4. Mose 7.10) (1. Könige 8.62-66) 17 und brachten zur Einweihung dieses Hauses Gottes hundert Stiere dar, zweihundert Widder, vierhundert Lämmer, und zum Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke, nach der Zahl der Stämme Israels. (Esra 8.35) 18 Und sie bestellten die Priester nach ihren Abteilungen und die Leviten nach ihren Ordnungen, zum Dienste Gottes, der zu Jerusalem ist, wie im Buche Moses geschrieben steht. (4. Mose 3.6) (4. Mose 8.24) 19 Und die Kinder der Gefangenschaft hielten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats. (2. Mose 12.6) 20 Denn die Priester und die Leviten hatten sich gereinigt wie ein Mann, so daß sie alle rein waren, und sie schächteten das Passah für alle Kinder der Gefangenschaft und für ihre Brüder, die Priester, und für sich selbst. 21 Und die Kinder Israel, die aus der Gefangenschaft zurückgekommen waren, und alle, die sich von der Unreinigkeit der Heiden im Lande abgesondert und sich ihnen angeschlossen hatten, um den HERRN, den Gott Israels, zu suchen, aßen es 22 und hielten das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit Freuden; denn der HERR hatte sie fröhlich gemacht und das Herz des Königs von Assyrien ihnen zugewandt, so daß ihre Hände gestärkt wurden im Werke am Hause Gottes, des Gottes Israels.