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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

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2. Könige - Kapitel 12

König Joas von Juda und die Ausbesserung des Tempels

1 Im siebenten Jahre Jehus ward Joas König und regierte vierzig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibia, von Beerseba. 2 Und Joas tat, was recht war in den Augen des HERRN, solange ihn der Priester Jojada unterwies. 3 Doch kamen die Höhen nicht weg; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. 4 Und Joas sprach zu den Priestern: Alles geheiligte Geld, welches in das Haus des HERRN gebracht wird, das Geld, welches gelegentlich eingeht, wie das, was jeder nach seiner Schatzung gibt, auch alles Geld, das jemand freiwillig ins Haus des HERRN bringt, (1. Könige 22.44) (2. Könige 14.4) 5 das sollen die Priester zu sich nehmen, ein jeder von seinem Bekannten; davon sollen sie ausbessern, was am Hause baufällig ist; alles, was baufällig erfunden wird, sollen sie ausbessern. 6 Als aber die Priester im dreiundzwanzigsten Jahre des Königs Joas nicht ausgebessert hatten, was am Hause baufällig war, 7 berief der König den Priester Jojada und die übrigen Priester und sprach zu ihnen: Warum bessert ihr nicht aus, was am Hause baufällig ist? So sollt ihr nun das Geld nicht mehr nehmen von euren Bekannten, sondern sollt es für die Ausbesserung des Hauses geben! 8 Und die Priester waren damit einverstanden, von dem Volk kein Geld mehr zu nehmen und auch für die Ausbesserung des Hauses nicht mehr zu sorgen. 9 Da nahm Jojada, der Priester, eine Lade und bohrte ein Loch in deren Deckel und stellte sie zur rechten Hand neben den Altar, da man in das Haus des HERRN geht. Und die Priester, welche die Schwelle hüteten, taten alles Geld, das zum Hause des HERRN gebracht ward, dahinein. 10 Wenn sie dann sahen, daß viel Geld in der Lade war, kamen des Königs Schreiber und der Hohepriester herauf und banden das Geld zusammen und zählten, was im Hause des HERRN gefunden ward. 11 Und man gab das abgewogene Geld denen, die die Arbeit verrichteten, die über das Haus des HERRN bestellt waren; die zahlten es an die Zimmerleute und Bauleute, welche am Hause des HERRN arbeiteten, 12 an die Maurer und Steinmetzen, und um Holz und behauene Steine zu kaufen, damit auszubessern, was am Hause des HERRN baufällig war, und für alle übrigen Ausgaben zur Ausbesserung des Hauses. 13 Doch ließ man für das Haus des HERRN keine silbernen Schalen, Messer, Becken, Trompeten, noch irgend ein goldenes oder silbernes Gerät von dem Gelde machen, welches in das Haus des HERRN gebracht worden war, 14 sondern man gab es den Arbeitern, daß sie damit die Schäden am Hause des HERRN ausbesserten. 15 Sie rechneten auch nicht ab mit den Männern, denen man das Geld einhändigte, um es den Arbeitern zu geben, sondern sie handelten mit Redlichkeit. 16 Das Geld von Schuldopfern aber und das Geld von Sündopfern wurde nicht in das Haus des HERRN gebracht, denn es gehörte den Priestern. (2. Könige 22.7) 17 Zu der Zeit zog Hasael, der König von Syrien, hinauf und stritt wider Gat und eroberte es. Und als Hasael Miene machte, wider Jerusalem hinaufzuziehen, 18 nahm Joas, der König von Juda, alles, was geheiligt war, was seine Väter Josaphat, Joram und Ahasia, die Könige von Juda, geheiligt hatten, und was er selbst geheiligt hatte, dazu alles Gold, das man in den Schätzen im Hause des HERRN vorfand, und sandte es Hasael, dem König von Syrien. Da zog er ab von Jerusalem. (2. Könige 10.32) 19 Was aber mehr von Joas zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? (1. Könige 15.18) 20 Und seine Knechte erhoben sich und machten eine Verschwörung und erschlugen Joas im Hause Millo, da man gegen Silla hinabgeht. 21 Denn Josachar, der Sohn Simeas, und Josabad, der Sohn Somers, seine Knechte, erschlugen ihn, und er starb; und man begrub ihn mit seinen Vätern in der Stadt Davids; und Amazia, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 14.5)