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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

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1. Chronik - Kapitel 25

Die Sänger werden in 24 Klassen eingeteilt

1 Und David samt den Heerführern sonderte von den Söhnen Asaphs, Hemans und Jedutuns solche zum Dienste aus, welche weissagten zum Harfen, Psalter und Zimbelspiel. Die Zahl der Männer, die diesen Dienst verrichteten, war: (1. Chronik 15.19) 2 von den Söhnen Asaphs: Sakkur, Joseph, Netanja, Asarela, unter der Leitung Asaphs, welcher nach Anweisung des Königs weissagte. 3 Von Jedutun: die Söhne Jedutuns waren: Gedalja, Zeri, Jesaja, Chaschabja, Mattitja und Simei, ihrer sechs, unter der Leitung ihres Vaters Jedutun, welcher mit der Harfe weissagend dankte und den HERRN lobte. 4 Von Heman: die Söhne Hemans waren: Buckija, Mattanja, Ussiel, Schebuel, Jerimot, Chananja, Chanani, Eliata, Giddalti, Romamti-Eser, Joschbekascha, Malloti, Hotir und Machasiot. 5 Alle diese waren Söhne Hemans, des Sehers des Königs; nach den Worten Gottes von der Erhöhung des Horns, gab Gott dem Heman vierzehn Söhne und drei Töchter. (2. Chronik 35.15) (1. Chronik 21.9) 6 Alle diese waren unter der Leitung ihrer Väter Asaph, Jedutun und Heman beim Gesang im Hause des HERRN, mit Zimbeln, Psaltern und Harfen zum Dienst im Hause Gottes nach der Anweisung des Königs tätig. 7 Und ihre Zahl samt ihren Brüdern, aller, die im Gesang unterrichtet waren und verstanden, dem HERRN zu singen, betrug zweihundertachtundachtzig. 8 Sie warfen aber das Los über ihr Amt, der Kleinste wie der Größte, der Lehrer wie der Schüler. (1. Chronik 24.31) 9 Und das erste Los für Asaph fiel auf Joseph. Das zweite fiel auf Gedalja samt seinen Brüdern und Söhnen, ihrer zwölf; 10 das dritte auf Sakkur samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf; 11 das vierte auf Jizri samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf; 12 das fünfte auf Netanja samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 13 Das sechste auf Buckija samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 14 Das siebente auf Jescharela samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 15 Das achte auf Jesaja samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 16 Das neunte auf Mattanja samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 17 Das zehnte auf Simei samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 18 Das elfte auf Asareel samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 19 Das zwölfte auf Chaschabja samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 20 Das dreizehnte auf Schubael samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 21 Das vierzehnte auf Mattitja samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 22 Das fünfzehnte auf Jeremot samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 23 Das sechzehnte auf Chananja samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 24 Das siebzehnte auf Joschbekascha samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 25 Das achtzehnte auf Chanani samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 26 Das neunzehnte auf Malloti samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 27 Das zwanzigste auf Eliata samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 28 Das einundzwanzigste auf Hotir samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 29 Das zweiundzwanzigste auf Gidalti samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 30 Das dreiundzwanzigste auf Machasiot samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf. 31 Das vierundzwanzigste auf Romamti-Eser samt seinen Söhnen und Brüdern, ihrer zwölf.