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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

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Psalm - Kapitel 31

1 Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David. 2 Bei dir, o Jahwe, suche ich Schutz! / Lass mich niemals enttäuscht von dir sein. / Rette mich in deiner Gerechtigkeit! 3 Leih mir dein Ohr, / befreie mich schnell! / Sei mir ein schützender Fels, / eine rettende Burg! (Psalm 18.3) 4 Ja, du bist Halt und Festung für mich. / Sei du mein Führer, / denn du bist mein Gott! (Psalm 23.3) 5 Zieh mich aus dem Netz, / das sie heimlich gelegt, / denn du bist mein Schutz. (Psalm 25.15) 6 In deine Hand gebe ich meinen Geist. / Jahwe, du hast mich erlöst, / du, der wahrhaftige Gott. (Lukas 23.46) 7 Ich hasse, die da hüten die Nichtse aus Dunst, / doch ich habe Jahwe vertraut. 8 Ich juble vor Freude, / von Güte beglückt. / Du hast mein Elend gesehen, / die Angst meiner Seele erfasst, 9 mich nicht dem Feind ausgeliefert, / sondern mir Raum zum Leben verschafft. (Psalm 18.37) 10 Jahwe, sei mir gnädig, denn ich bin in Angst. / Vom Weinen zeigt sich mein Auge verquollen. / Meine Seele ist matt, und müde mein Leib. (Psalm 6.8) 11 In Kummer schwindet mein Leben dahin, / in Seufzen vergehen meine Jahre. / Meine Kraft ist gebrochen durch meine Schuld / und meine Glieder versagen den Dienst. 12 Zum Spott meiner Feinde bin ich geworden, / meinen Nachbarn zur Last / und ein Schrecken für meine Bekannten. / Wer mich sieht auf den Gassen, / läuft scheu von mir weg. (Psalm 69.11-13) 13 Wie ein Toter vergessen, / wie zerbrochenes Geschirr, / so bin ich ihnen geworden. 14 Ich höre sie tuscheln. / Ein Grauen ringsum! / Sie tun sich zusammen, / halten Rat gegen mich, / um mich zur Strecke zu bringen. (Jeremia 20.10) (Jeremia 46.5) 15 Doch ich, Jahwe, / ich vertraue auf dich, / ich sage: "Du bist mein Gott." 16 In deiner Hand ist all mein Geschick. / Reiß mich aus der Gewalt meiner Feinde, / rette mich vor den Verfolgern. (Psalm 139.16) 17 Lass dein Gesicht leuchten über mir, / in deiner Güte hilf deinem Sklaven heraus. (4. Mose 6.25) (Psalm 80.4) 18 Jahwe, ich rufe zu dir, / beschäme mich nicht. / Lass beschämt werden diese Verbrecher, / zum Schweigen gebracht bei den Toten! 19 Verstummen sollen die Lippen der Lüge, / die gegen die Gerechten geifern / mit Frechheit, Hochmut und Stolz. 20 Wie groß ist deine Güte, / die du verwahrt hast für die, die dich fürchten, / die du denen gewährst, / die Zuflucht suchen bei dir. 21 Du verbirgst sie im Schutz deiner Nähe vor den Ränken der Bösen, / vor den zänkischen Zungen, unter dem Dach deiner Hut. (Psalm 27.5) 22 Gelobt sei Jahwe, der mir Gnade erwiesen, / der seine Wunder zeigte in der belagerten Stadt. (Psalm 17.7) 23 Bestürzt sagte ich: "Er hat mich verstoßen!" / Doch du hast mein flehendes Schreien gehört. (Psalm 116.11) 24 Liebt Jahwe, ihr seine Frommen! / Seine Getreuen behütet Jahwe. / Doch wer anmaßend handelt, / dem zahlt er es heim. 25 Seid stark und habt Mut, / die ihr Jahwe vertraut! (Psalm 27.14)