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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Sprüche - Kapitel 11

Die Frucht der Redlichkeit und die Frucht der Gottlosigkeit

1 Falsche Waage ist dem HERRN ein Greuel; aber volles Gewicht gefällt ihm wohl. (3. Mose 19.35) (Sprüche 16.11) (Sprüche 20.10) 2 Auf Übermut folgt Schande; bei den Demütigen aber ist Weisheit. (Sprüche 16.18) (Sprüche 18.12) 3 Die Redlichen leitet ihre Unschuld; aber ihre Verkehrtheit richtet die Abtrünnigen zugrunde. (Psalm 52.7) 4 Reichtum hilft nicht am Tage des Zorns; aber Gerechtigkeit errettet vom Tod. (Sprüche 10.2) 5 Die Gerechtigkeit des Frommen ebnet seinen Weg; den Gottlosen aber bringt seine eigene Schuld zu Fall. 6 Die Gerechtigkeit der Redlichen rettet sie; aber die Hinterlistigen fangen sich durch ihre eigene Gier. 7 Wenn der gottlose Mensch stirbt, so ist seine Hoffnung verloren, und die Erwartung der Gewalttätigen wird zunichte. (Sprüche 10.28) 8 Der Gerechte wird aus der Not befreit, und der Gottlose tritt an seine Statt. (Jesaja 43.3) (Sprüche 21.18) 9 Mit seinem Munde richtet ein gewissenloser Mensch seinen Nächsten zugrunde, aber durch Erkenntnis werden die Gerechten befreit. 10 Wenn es den Gerechten wohlgeht, so freut sich die ganze Stadt; und wenn die Gottlosen umkommen, so jubelt man. 11 Durch den Segen der Redlichen kommt eine Stadt empor; aber durch den Mund der Gottlosen wird sie heruntergerissen. (Sprüche 28.12) (Sprüche 29.2) 12 Wer seinen Nächsten verächtlich behandelt, ist ein herzloser Mensch; aber ein verständiger Mann nimmt es schweigend an. 13 Ein umhergehender Verleumder plaudert Geheimnisse aus; aber eine treue Seele hält geheim, was man ihr sagt. 14 Aus Mangel an Führung kommt ein Volk zu Fall; Heil aber ist in der Menge der Ratgeber. 15 Wer für einen Fremden bürgt, dem geht es gar übel; wer sich aber vor Geloben hütet, der ist sicher. (Sprüche 6.1-2) 16 Ein anmutiges Weib erlangt Ehre, und Gewalttätige erwerben Reichtum. 17 Ein barmherziger Mensch tut seiner eigenen Seele wohl; ein Grausamer aber schädigt sein eigenes Fleisch. 18 Der Gottlose erwirbt betrügerischen Gewinn; wer aber Gerechtigkeit sät, wird wahrhaftig belohnt. 19 So gewiß die Gerechtigkeit zum Leben führt, so sicher die Jagd nach dem Bösen zum Tod. (Sprüche 19.23) 20 Die verkehrten Herzen sind dem HERRN ein Greuel; die aber unsträflich wandeln, gefallen ihm wohl. 21 Die Hand darauf! Der Böse bleibt nicht unbestraft; aber der Same der Gerechten wird errettet. 22 Einer Sau mit einem goldenen Nasenring gleicht ein schönes Weib ohne Anstand. (Sprüche 31.30) 23 Das Verlangen der Gerechten ist immer gut; die Hoffnung der Gottlosen lauter Übermut! (Sprüche 11.7) 24 Einer teilt aus und wird doch reicher, ein anderer spart mehr, als recht ist, und wird nur ärmer. 25 Eine segnende Seele wird gesättigt, und wer andere tränkt, wird selbst erquickt. (Sprüche 19.17) 26 Wer Korn zurückhält, dem fluchen die Leute; aber Segen kommt über das Haupt dessen, der Getreide verkauft. 27 Wer eifrig das Gute sucht, ist auf sein Glück bedacht; wer aber nach Bösem trachtet, dem wird es begegnen. 28 Wer auf seinen Reichtum vertraut, der wird fallen; die Gerechten aber werden grünen wie das Laub. (Psalm 52.9-10) 29 Wer seine eigene Familie verstört, wird Wind zum Erbe bekommen, und der Dumme sei des Weisen Knecht! 30 Die Frucht des Gerechten ist ein Baum des Lebens, und wer Seelen gewinnt, der ist weise. (Sprüche 3.18) (Sprüche 15.4) 31 Siehe, dem Gerechten wird auf Erden vergolten; wie viel mehr dem Gottlosen und Sünder! (1. Petrus 4.17-18)