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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Nehemia - Kapitel 2

Nehemia erhält den Auftrag zum Wiederaufbau von Jerusalem

1 Es geschah aber im Monat Nisan, im zwanzigsten Jahre des Königs Artasasta, als Wein vor ihm stand, nahm ich den Wein und gab ihn dem Könige. Ich war aber zuvor nie traurig vor ihm gewesen. 2 Da sprach der König zu mir: Warum siehst du so übel aus? Du bist doch nicht krank? Es ist nichts anderes als ein betrübtes Herz! 3 Da fürchtete ich mich sehr und sprach: Der König lebe ewig! Warum sollte ich nicht traurig aussehen, da doch die Stadt, wo der Begräbnisplatz meiner Väter ist, wüste liegt und ihre Tore vom Feuer verzehrt sind? 4 Da sprach der König zu mir: Was forderst du denn? 5 Da flehte ich zu dem Gott des Himmels und sagte dann zum König: Gefällt es dem König und gefällt dir dein Knecht, so sende mich nach Juda, zu der Stadt, wo meine Väter begraben liegen, daß ich sie wieder aufbaue. 6 Da sprach der König zu mir, während die Königin neben ihm saß: Wie lange wird die Reise währen, und wann wirst du zurückkommen? Und es gefiel dem König, mich hinzusenden, nachdem ich ihm eine bestimmte Zeit angegeben hatte. 7 Und ich sprach zum König: Gefällt es dem König, so gebe man mir Briefe an die Landpfleger jenseits des Stromes, daß sie mich durchziehen lassen, bis ich nach Juda komme; 8 auch einen Brief an Asaph, den Forstmeister des Königs, daß er mir Holz gebe für die Balken der Tore der Burg, die zum Hause Gottes gehört, und für die Stadtmauer und für das Haus, darein ich ziehen soll. Und der König gab sie mir, dank der guten Hand meines Gottes über mir. 9 Als ich nun zu den Landpflegern jenseits des Stromes kam, gab ich ihnen des Königs Brief. Und der König hatte Oberste des Heeres und Reiter mit mir gesandt. 10 Als aber Sanballat, der Horoniter, und Tobija, der ammonitische Knecht, solches hörten, verdroß es sie sehr, daß ein Mensch gekommen war, das Wohl der Kinder Israel zu suchen.

Nehemia untersucht den Zustand der Mauern und ermutigt die Obersten von Jerusalem

11 Ich aber kam nach Jerusalem. Und als ich drei Tage lang daselbst gewesen, 12 machte ich mich bei Nacht auf mit wenigen Männern; denn ich sagte keinem Menschen, was mir mein Gott ins Herz gegeben hatte, für Jerusalem zu tun; und es war kein Tier bei mir als das Tier, worauf ich ritt. 13 Und ich ritt bei Nacht zum Taltor hinaus gegen den Drachenbrunnen und an das Misttor und untersuchte die Mauern Jerusalems, die zerrissen und deren Tore mit Feuer verbrannt waren. 14 Und ich ging hinüber zum Brunnentor und zum Königsteich, aber da war für das Tier, das unter mir war, kein Raum zum Durchkommen. (Nehemia 3.15) 15 So stieg ich des Nachts das Tal hinauf und untersuchte die Mauern und kehrte dann um und kam durchs Taltor wieder heim. 16 Die Vorsteher aber wußten nicht, wo ich hingegangen war und was ich gemacht hatte; denn ich hatte bis dahin den Juden und den Priestern, auch den Vornehmsten und den Vorstehern und den andern, die am Werke arbeiteten, nichts gesagt. 17 Da sprach ich zu ihnen: Ihr seht das Unglück, in dem wir uns befinden; wie Jerusalem wüste liegt und ihre Tore mit Feuer verbrannt sind. Kommt, laßt uns die Mauern Jerusalems wieder aufbauen, daß wir nicht länger in der Schmach seien. 18 Und ich teilte ihnen mit, wie gütig die Hand meines Gottes über mir sei; dazu die Worte des Königs, die er mit mir gesprochen hatte. Da sprachen sie: Wir wollen uns aufmachen und bauen! Und sie stärkten ihre Hände zum guten Werk. 19 Als aber Sanballat, der Horoniter, und Tobija, der ammonitische Knecht, und Geschem, der Araber, solches hörten, spotteten sie über uns und verachteten uns und sprachen: Was hat das zu bedeuten, was ihr vornehmet? Wollt ihr euch gegen den König auflehnen? 20 Da antwortete ich ihnen und sprach: Der Gott des Himmels wird es uns gelingen lassen; darum wollen wir, seine Knechte, uns aufmachen und bauen; ihr aber habt weder Anteil noch Recht noch Andenken in Jerusalem! (Epheser 2.12)