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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Hiob - Kapitel 19

Hiobs Antwort auf Bildad. Klage über Gottes Züchtigungen

1 Und Hiob antwortete und sprach: 2 Wie lange wollt ihr doch meine Seele betrüben und mich mit euren Reden niederdrücken? 3 Ihr habt mich nun zehnmal geschmäht; schämt ihr euch nicht, mich so zu mißhandeln? 4 Habe ich aber gefehlt, so trifft doch wahrlich mein Vergehen mich selbst! 5 Wollt ihr aber wirklich großtun gegen mich und mir meine Schmach vorwerfen, 6 so erkennet doch, daß Gott mich gebeugt und sein Netz über mich geworfen hat. 7 Klage ich über Gewalttätigkeit, so erhalte ich keine Antwort, und schreie ich um Hilfe, so finde ich kein Recht. (Hiob 30.20) 8 Undurchdringlich hat er mir den Weg verzäunt und über meine Pfade Finsternis gebreitet. (Klagelieder 3.7) (Klagelieder 3.9) 9 Er hat mich meiner Herrlichkeit entkleidet und mir die Krone vom Haupte weggenommen. 10 Er hat mich gänzlich niedergerissen, so daß ich vergehe, und hat meine Hoffnung entwurzelt wie einen Baum. 11 Sein Zorn ist wider mich entbrannt, und er sieht mich an als seinen Feind. (Hiob 13.24) (Hiob 33.10) 12 Seine Scharen rücken allzumal aus und bahnen sich einen Weg gegen mich und lagern sich um meine Hütte her. (Hiob 30.12) 13 Meine Brüder hat er von mir verscheucht, und die mich kennen, tun fremd gegen mich. (Psalm 31.12) (Psalm 69.9) 14 Meine Verwandten bleiben aus, und meine Bekannten verlassen mich. (Psalm 38.12) 15 Meine Hausgenossen und meine Mägde halten mich für einen Fremden, sie sehen mich als einen Unbekannten an. 16 Rufe ich meinen Knecht, so antwortet er mir nicht, ich muß ihn mit meinem Munde anflehen. 17 Mein Atem ist meinem Weibe zuwider und mein Gestank den Söhnen meiner Mutter. (Hiob 2.9) 18 Sogar Buben verachten mich; stehe ich auf, so reden sie wider mich. (Hiob 30.1) 19 Alle meine Vertrauten verabscheuen mich, und die ich liebte, haben sich gegen mich gewandt. (Hiob 19.13) 20 An meiner Haut und meinem Fleisch klebt mein Gebein, und ich habe kaum noch Haut, um meine Zähne zu behalten. (Psalm 102.6) 21 Erbarmt, erbarmt euch meiner, ihr, meine Freunde, denn die Hand Gottes hat mich getroffen! (Rut 1.13) 22 Warum verfolgt ihr mich wie Gott und werdet nicht satt, mich zu zerfleischen? (Psalm 27.2)

Hiobs Glaube: »Ich weiß, dass mein Erlöser lebt«

23 O daß doch meine Worte aufgezeichnet und daß sie in ein Buch eingetragen, 24 daß sie mit eisernem Griffel in Blei oder auf ewig in einen Felsen gegraben würden: 25 Ich weiß, daß mein Erlöser lebt, und er wird zuletzt über dem Staube stehen. (Jesaja 41.14) (2. Timotheus 1.12) 26 Und nachdem diese meine Hülle zerbrochen ist, alsdann werde ich, von meinem Fleische los, Gott schauen. (Psalm 17.15) (Psalm 73.24) 27 Den werde ich mir ansehen, meine Augen werden ihn schauen, ohne Ihm fremd zu sein. Es schmachten meine Nieren in mir! (1. Johannes 3.2) 28 Denn ihr sprechet: «Wie wollen wir ihn verfolgen!» und die Wurzel der Sache sei in mir zu finden! 29 Nehmet euch in acht vor dem Schwert! denn das Schwert wird die Sünden rächen, damit ihr wisset, daß ein Gericht ist.