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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Chronik - Kapitel 8

Salomos Unternehmungen und sein Gottesdienst

1 Und nach zwanzig Jahren, in welchen Salomo das Haus des HERRN und sein eigenes Haus gebaut hatte, 2 baute Salomo auch die Städte aus, die Huram dem Salomo gegeben, und ließ die Kinder Israel darin wohnen. 3 Und Salomo zog gen Chamat-Zoba und überwältigte es, 4 und baute Tadmor in der Wüste und alle Vorratsstädte, die er baute in Chamat. 5 Er baute auch das obere Beth-Horon und das untere Beth-Horon, feste Städte mit Mauern, Toren und Riegeln. 6 Auch Baalat und alle Vorratsstädte, die Salomo gehörten, und alle Wagenstädte und Reiterstädte und alles, wozu Salomo zu bauen Lust hatte in Jerusalem und auf dem Libanon und im ganzen Lande seiner Herrschaft. 7 Und alles Volk, das von den Hetitern, Amoritern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern noch übrig war, die nicht zu den Kindern Israel gehörten, 8 ihre Nachkommen, die sie im Lande gelassen, welche die Kinder Israel nicht vertilgt hatten, machte Salomo fronpflichtig, bis auf diesen Tag. (Josua 16.10) 9 Aber von den Kindern Israel machte er keine zu Leibeigenen für seine Arbeit, sondern sie waren seine Kriegsleute und Oberste seiner Wagenkämpfer und seine Reiter. 10 Und die Zahl dieser obersten Amtleute des Königs Salomo betrug zweihundertfünfzig, die hatten die Aufsicht über das Volk. 11 Und Salomo brachte die Tochter des Pharao aus der Stadt Davids herauf in das Haus, das er für sie gebaut hatte. Denn er sprach: Mein Weib soll nicht im Hause Davids, des Königs Israels, wohnen; denn heilig ist die Stätte, weil die Lade des HERRN hineingekommen ist! 12 Von da an opferte Salomo dem HERRN Brandopfer auf dem Altar des HERRN, den er vor der Halle gebaut hatte, (2. Chronik 1.3-6) 13 was an jedem Tag zu opfern war nach dem Gesetze Moses, an den Sabbaten und Neumonden und an den Festzeiten, dreimal im Jahre, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Fest der Wochen und am Laubhüttenfest. (4. Mose 28.2) (4. Mose 28.9) (4. Mose 28.11) (4. Mose 28.17) (4. Mose 28.26) (4. Mose 29.12) 14 Und er bestellte die Abteilungen der Priester, wie sein Vater David sie geordnet hatte, zu ihrem Amt, und die Leviten zu ihren Posten, um zu loben und zu dienen vor den Priestern, wie es ein jeder Tag erforderte; und die Torhüter nach ihren Abteilungen zu einem jeden Tor; denn also hatte es David, der Mann Gottes, befohlen. (1. Chronik 23.1) 15 Und sie wichen nicht vom Gebot des Königs betreffs der Priester und Leviten, in keinem Wort, auch hinsichtlich der Schätze nicht. 16 Also kam das ganze Werk Salomos zustande, von dem Tage an, als das Haus des HERRN gegründet ward, bis zu seiner Vollendung; er machte das Haus des HERRN fertig. 17 Damals ging Salomo nach Ezjon-Geber und Elot, das am Gestade des Meeres liegt, im Lande Edom. 18 Und Huram sandte ihm Schiffe durch seine Knechte, die des Meeres kundig waren; die fuhren mit den Knechten Salomos nach Ophir und holten von dort 450 Talente Gold und brachten es dem König Salomo.