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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Chronik - Kapitel 3

Der Bau des Tempels und seine Ausstattung

1 Und Salomo fing an, das Haus des HERRN zu bauen zu Jerusalem, auf dem Berge Morija, wo er seinem Vater David erschienen war, an dem Orte, welchen David bestimmt hatte, auf der Tenne Ornans, des Jebusiters. (1. Mose 22.2) (1. Chronik 21.18) 2 Er fing aber an zu bauen im zweiten Monat, am zweiten Tage, im vierten Jahre seiner Regierung. 3 Und also legte Salomo den Grund, das Haus Gottes zu bauen: die Länge betrug nach altem Maß sechzig Ellen und die Breite zwanzig Ellen. 4 Die Halle aber, welche der ganzen Breite des Hauses entlang ging, war zwanzig Ellen lang und hundertzwanzig hoch. Er überzog sie inwendig mit lauterm Gold. 5 Das große Haus aber täfelte er mit Zypressenholz und überzog es mit gutem Gold und machte darauf Palmen und Kettenwerk 6 und überzog das Haus mit kostbaren Steinen zur Zierde; das Gold aber war Parvaimgold. 7 Und er überzog das Haus, die Balken, die Schwellen, seine Wände und seine Türen mit Gold und ließ Cherubim an den Wänden einschnitzen. 8 Er machte auch den Raum des Allerheiligsten: seine Länge war zwanzig Ellen, nach der Breite des Hauses; und seine Breite war auch zwanzig Ellen. Und er überzog es mit gutem Gold, im Betrage von sechshundert Talenten. 9 Und das Gewicht der Nägel betrug fünfzig Schekel Gold; er überzog auch die Söller mit Gold. 10 Er machte im Raume des Allerheiligsten auch zwei Cherubim von Bildhauerarbeit und überzog sie mit Gold. 11 Und die Länge der Flügel der Cherubim betrug insgesamt zwanzig Ellen; ein Flügel des einen Cherubs , fünf Ellen lang, berührte die Wand des Raumes, und der andere Flügel, auch fünf Ellen lang, berührte den Flügel des anderen Cherubs. 12 Ebenso maß ein Flügel des zweiten Cherubs fünf Ellen und berührte die Wand des Raumes, und der andere Flügel, fünf Ellen lang, berührte den Flügel des anderen Cherubs, 13 so daß sich die Flügel dieser Cherubim zwanzig Ellen weit ausbreiteten. Und sie standen auf ihren Füßen, und ihre Angesichter waren einwärts gewandt. 14 Er machte auch einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Stoffen von Karmesinfarbe und feiner Baumwolle und brachte Cherubim darauf an. (2. Mose 26.31) 15 Und er machte vor dem Hause zwei Säulen, fünfunddreißig Ellen hoch, und oben darauf einen Knauf, fünf Ellen hoch. 16 Und er machte Kettenwerk und tat solches oben auf die Säulen und machte hundert Granatäpfel und tat sie an das Kettenwerk. 17 Und er richtete die Säulen vor dem Tempel auf, eine zur Rechten, die andere zur Linken; und er hieß die zur Rechten Jachin und die zur Linken Boas.