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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Chronik - Kapitel 12

Rehabeams Untreue. Der Einfall Sisaks, des Königs von Ägypten

1 Als aber Rehabeams Herrschaft befestigt und er stark geworden war, verließ er das Gesetz des HERRN, und ganz Israel mit ihm. 2 Da geschah es, daß im fünften Jahre des Königs Rehabeam Sisak, der König von Ägypten, wider Jerusalem heraufzog (denn sie hatten sich am HERRN versündigt) 3 mit 1200 Wagen und 60000 Reitern; und das Volk war nicht zu zählen, das mit ihm aus Ägypten kam: Lybier, Suchiter und Mohren. 4 Und er eroberte die festen Städte, die in Juda waren, und gelangte bis nach Jerusalem. (2. Chronik 11.4) 5 Da kam Semaja, der Prophet, zu Rehabeam und zu den Obersten Judas, die sich um Sisaks willen zu Jerusalem versammelt hatten, und sprach zu ihnen: So spricht der HERR: Ihr habt mich verlassen; darum habe auch Ich euch verlassen und in Sisaks Hand gegeben! 6 Da demütigten sich die Obersten Israels mit dem König und sprachen: Der HERR ist gerecht! 7 Als aber der HERR sah, daß sie sich demütigten, erging das Wort des HERRN an Semaja also: Sie haben sich gedemütigt, darum will ich sie nicht verderben, sondern ich will ihnen ein wenig Rettung verschaffen, daß mein Grimm durch die Hand Sisaks nicht auf Jerusalem ausgegossen werde. 8 Doch sollen sie ihm untertan sein, damit sie erfahren, was es sei, mir zu dienen, oder den Königreichen der Länder zu dienen. 9 Also zog Sisak, der König von Ägypten, nach Jerusalem hinauf und nahm die Schätze im Hause des HERRN und die Schätze im Hause des Königs und nahm alles hinweg, auch die goldenen Schilde, welche Salomo hatte machen lassen. 10 An deren Statt ließ der König Rehabeam eherne Schilde machen und übergab sie dem Obersten der Trabanten, die an der Tür des Hauses des Königs hüteten. 11 Und sooft der König in das Haus des HERRN ging, kamen die Trabanten und trugen sie und brachten sie wieder in der Trabanten Kammer. 12 Weil er sich nun demütigte, wandte sich der Zorn des HERRN von ihm, so daß nicht alles verderbt wurde; denn es war in Juda noch etwas Gutes. 13 Also erholte sich der König Rehabeam in Jerusalem und regierte. Denn einundvierzig Jahre alt war Rehabeam, als er König ward, und regierte siebzehn Jahre lang zu Jerusalem, in der Stadt, die der HERR aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse. Seine Mutter aber hieß Naama, eine Ammoniterin. (2. Chronik 6.20) 14 Und er tat das Böse; denn er hatte sein Herz nicht darauf gerichtet, den HERRN zu suchen. 15 Die Geschichten aber Rehabeams, die früheren und die späteren, sind sie nicht geschrieben in den Geschichten Semajas, des Propheten, und Iddos, des Sehers, da die Geschlechter aufgezeichnet sind; dazu die Kriege Rehabeams und Jerobeams, ihr Leben lang? (2. Chronik 13.22) 16 Und Rehabeam legte sich zu seinen Vätern und ward begraben in der Stadt Davids; und Abija, sein Sohn, ward König an seiner Statt.