1Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,2so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind.3Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat;4und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen.5Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen.(5. Mose 17.8-9)6Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist,(Matthäus 27.24)7und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen;8vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden.9Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas.(4. Mose 35.33)
Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener
10Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst,11und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe,12so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden13und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.14Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.
Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne
15Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten:(1. Mose 29.30)16so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen;17sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.(1. Mose 49.3)18Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:19so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen,20und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer!21Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.(5. Mose 13.11-12)
Anweisung zur Behandlung Hingerichteter
22Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,23so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt.(Josua 8.29)(Josua 10.27)(Galater 3.13)
1Mein Sohn, hör meiner Weisheit willig zu / und nimm meine Einsicht zur Kenntnis, 2beachte diese Gedanken, / dass deine Rede das Wissen bewahrt. 3Denn mit honigsüßen Worten lockt sie dich, die fremde Frau, / ihr Gaumen ist glatter als Öl, (Sprüche 2.16-19)4doch zuletzt ist sie bitter wie Wermut, / scharf wie ein zweischneidiges Schwert. 5Ihre Füße steigen nieder zum Tod, / ihre Schritte streben dem Totenreich zu. 6Damit du den Weg zum Leben nicht siehst, / lenkt sie dich ab, ohne dass du es merkst. 7Und nun, ihr Söhne, hört auf mich! / Schlagt meine Warnungen nicht in den Wind! 8Geh solch einer Frau aus dem Weg, / komm nicht in die Nähe ihres Hauseingangs! 9Sonst überlässt du anderen dein Gut, / einem Grausamen all deine Jahre. 10Sonst leben andere von deinem Vermögen, / Fremde besitzen dann, was du erarbeitet hast. 11Und du stöhnst an deinem Ende, / wenn dein Fleisch und dein Leib sich verzehren 12und wenn du jammerst: "Warum habe ich nur die Erziehung gehasst? / Weshalb habe ich die Mahnung verachtet? 13Hätte ich doch aufgepasst / und auf meine Lehrer gehört! 14Fast wäre ich vor aller Öffentlichkeit / ins Unglück geraten."15Trink Wasser aus deiner eigenen Zisterne, / Wasser, das aus deinem Brunnen quillt. 16Sollen deine Quellen auf die Straße fließen, / deine Bäche auf die Plätze der Stadt? 17Dir allein soll sie gehören, / keinem Fremden neben dir. 18Deine Quelle sei gesegnet! / Freue dich an der Frau deiner Jugend! 19Die liebreizende Gazelle, / das anmutige Reh - ihre Brüste sollen dich immer berauschen, / ihre Liebe bezaubere dich stets! 20Warum willst du dich an einer Fremden ergötzen, / warum die Brüste einer Fremden umschlingen?21Denn die Wege des Menschen hat Jahwe im Blick, / auf seine Pfade gibt er acht. 22Die eigenen Sünden fangen den Gottlosen ein, / die Stricke seiner Sünde fesseln ihn selbst. 23Er wird sterben aus Mangel an Zucht, / seine große Dummheit bringt ihn ins Grab.