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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Jesaja - Kapitel 8

1 Jahwe sagte zu mir: "Nimm dir eine große Tafel und schreibe darauf mit deutlich lesbarer Schrift: 'Für Schnell-Raub Rasch-Beute' 2 und lass dies von zwei vertrauenswürdigen Zeugen bestätigen, dem Priester Urija und Secharja Ben-Jeberechja." 3 Als ich dann mit meiner Frau, der Prophetin, schlief, wurde sie schwanger und brachte einen Sohn zur Welt. Da sagte Jahwe zu mir: "Nenne ihn 'Schnell-Raub Rasch-Beute'! 4 Denn ehe der Junge 'Vater' und 'Mutter' sagen kann, werden die Reichtümer von Damaskus und die Schätze Samarias dem König von Assyrien vorangetragen." (2. Könige 15.29) (2. Könige 16.9) (Jesaja 7.16) 5 Weiter sagte Jahwe zu mir: 6 "Weil dieses Volk das ruhig dahinfließende Wasser im Kanal von Schiloach verachtet und sich über Rezin und Ben-Remalja freut, (Jesaja 30.15) 7 wird der Herr die große und reißende Flut des Euphrat über sie kommen lassen, nämlich den König von Assyrien mit all seiner Heeresmacht. Wie ein Strom, der anschwillt und über alle Ufer tritt, 8 wird er sich bis nach Juda hin wälzen und alles überfluten, sodass den Bewohnern das Wasser bis zum Hals steht. Die Ausläufer dieser Flut bedecken dein Land weit und breit, Immanuël." (Jesaja 7.14) 9 Tobt ihr Völker und erschreckt! / Hört zu, Nationen in der Ferne! / Rüstet nur! Ihr werdet doch zerschmettert. / Rüstet nur - und resigniert! (Psalm 2.1) 10 Schmiedet ruhig Pläne! / Sie werden in die Brüche gehen. / Beratet euch, so viel ihr wollt! / Es kommt doch nichts dabei heraus. / Denn Gott steht uns bei. (Jesaja 8.8) 11 Denn so sprach Jahwe zu mir, als seine Hand mich packte und er mich davor warnte, den Weg dieses Volkes mitzugehen: 12 "Ihr sollt nicht alles Verschwörung nennen, / was dieses Volk Verschwörung nennt! / Ihr müsst nicht fürchten, was sie erschreckt! 13 Doch Jahwe, den allmächtigen Gott, / den sollt ihr heilig halten! / Vor ihm sollt ihr euch fürchten. / Er flöße euch den Schrecken ein! (Jesaja 29.23) (Matthäus 10.28) (1. Petrus 3.15) 14 Für die einen wird er das Heiligtum sein, / doch für die anderen aus ganz Israel: / der Stein, an dem man sich stößt, / der Fels, an dem man fällt. / Für die Bewohner von Jerusalem wird er Netz und Schlinge sein. (Jesaja 28.16) (Römer 9.33) (1. Petrus 2.7-8) 15 Viele von ihnen stolpern und kommen zu Fall, / verstricken und verfangen sich." 16 Gottes Warnungen will ich gut verschnüren / und seine Weisungen meinen Schülern in Verwahrung geben. 17 Und ich will warten auf Jahwe, / will hoffen auf ihn, / der sich den Nachkommen Jakobs nicht zeigt. 18 Seht, ich und die Kinder, die Jahwe mir gab, / ein Wahrzeichen für Israel, / ein Zeichen von Jahwe, dem allmächtigen Gott, / der auf dem Zionsberg wohnt. (Jesaja 7.3) (Jesaja 8.3) (Hebräer 2.13) 19 Und wenn sie euch auffordern, von den Totengeistern Auskunft zu holen, von den Wispernden und Murmelnden, dann erwidert: "Soll ein Volk denn nicht seinen Gott befragen? Sollen die Lebenden sich von den Toten helfen lassen? (2. Könige 1.3) 20 Zurück zur Weisung Jahwes und zu seinen Warnungen!" Wer nicht so denkt, für den gibt es kein Morgenrot. 21 Verdrossen und hungrig streift er durchs Land. Der Hunger macht ihn rasend und er verflucht seinen König und seinen Gott. Er blickt nach oben (Offenbarung 16.9) (Offenbarung 16.11) 22 und starrt auf die Erde und sieht nur bedrückende Finsternis, Not und Verzweiflung. Er ist hineingestoßen in lichtlose Nacht. (Jesaja 5.30) 23 Doch es bleibt nicht dunkel über dem, der von Finsternis bedrängt ist. Hat die frühere Zeit dem Land der Stämme Sebulon und Naftali auch Schande gebracht, so bringt die spätere den Weg am Meer wieder zu Ehren, auch das Gebiet östlich des Jordan, wo die Fremden wohnen. (Matthäus 4.12-16)