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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Jesaja - Kapitel 26

1 Dann singt man in Juda dieses Lied: / "Wir haben eine starke Stadt, / denn Wall und Mauer gab er uns zum Schutz. (Jesaja 60.18) 2 Macht die Tore auf, damit ein Volk einzieht, das gottrecht lebt, / das ihm die Treue hält (Psalm 118.19) 3 und sich durch nichts beirren lässt. / Frieden, ja Frieden gibst du dem, der dir vertraut. 4 Jahwe soll man immer vertrauen! / Denn Jahwe, Gott, ist ein ewiger Fels! (5. Mose 32.4) 5 Die in stolzer Höhe wohnten, hat er niedergeduckt, / die hochragende Burg hat er gänzlich zerstört, / er hat sie niedergestoßen bis in den Staub. 6 Nun soll sie zertreten der Fuß: / die Füße der Armen, die Tritte von Menschen ohne Macht." 7 Wer gottrecht lebt, hat einen geraden Weg; / dem, der dir gehorcht, ebnest du die Bahn. 8 Selbst wenn du uns strafen musst, / warten wir voll Hoffnung auf dich, Jahwe. / Wir sehnen uns nach dir, nach deinem Namen, deinem Lob. (Psalm 37.4) 9 Bei Nacht sind meine Gedanken bei dir, / voller Sehnsucht suche ich dich. / Wenn du deine Gerichte auf der Erde vollstreckst, / lernen die Menschen, was Gerechtigkeit ist. 10 Doch wenn ein Gottloser begnadigt wird, / lernt er nie Gerechtigkeit. / Selbst in diesem Land, wo dein Recht gilt, / handelt er verkehrt und sieht nicht die Hoheit Jahwes. 11 Auch deine hocherhobene Hand nehmen sie nicht wahr. / Doch deinen Eifer um dein Volk werden sie sehen, Jahwe! / Und das Feuer, das deinen Feinden gilt, verzehre auch sie! 12 Du wirst uns Frieden geben, Jahwe, / denn du hast ja alle unsere Taten für uns vollbracht. 13 Außer dir haben auch andere Herren über uns geherrscht, Jahwe. / Nur durch dich haben wir an deinen Namen gedacht. 14 Tote werden nicht lebendig, / Totengeister stehen nicht wieder auf. / Deshalb hast du sie ja heimgesucht und beseitigt / und jeden Gedanken an sie zunichte gemacht. 15 Du hast dein Volk vermehrt, Jahwe, / hast dein Volk groß gemacht und seine Grenzen weit. / Du hast deine Herrlichkeit gezeigt. 16 In der Not haben sie dich gesucht, Jahwe, / und als du straftest, kamen sie klagend zu dir. (Jesaja 28.19) (Hosea 5.15) 17 Wie eine schwangere Frau kurz vor der Geburt, / wie sie sich windet und in Schmerzen schreit, / so waren wir vor dir, Jahwe. (Johannes 16.21) (Offenbarung 12.2) 18 Wir waren schwanger, wanden uns in Schmerzen und gebaren Wind. / Rettung konnten wir dem Land nicht bringen / und keinen Bewohner für die Welt. (Micha 4.10) 19 Doch deine Toten werden leben, / die Leichen meines Volkes werden auferstehen! / Wacht auf und jubelt, Bewohner des Staubs! / Du, Herr, bist wie ein belebender Tau; / darum gibt die Erde die Toten heraus. (Hesekiel 37.1) (Offenbarung 20.12) 20 Geh, mein Volk, in deine Kammer und schließ die Tür hinter dir zu! / Verbirg dich einen Augenblick, bis das Strafgericht vorüber ist. (Psalm 57.2) 21 Denn schon tritt Jahwe aus seiner Wohnung heraus, / um für ihre Schuld zu bestrafen die Bewohner der Welt. / Dann deckt die Erde das Blut wieder auf / und verbirgt die Ermordeten nicht mehr.