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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Jeremia - Kapitel 19

1 Jahwe sagte zu mir: "Kauf dir einen Krug vom Töpfer! Dann hol dir ein paar Älteste vom Volk und von den Priestern 2 und geh mit ihnen zum Scherbentor hinaus ins Hinnomtal. Dort rufe Folgendes aus: (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.11) 3 'Hört das Wort Jahwes, ihr Könige von Juda und ihr Bewohner Jerusalems! So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Passt auf! Ich bringe solches Unheil über diesen Ort, dass es jedem, der davon hört, in den Ohren dröhnt. (1. Samuel 3.11) (2. Könige 21.12) 4 Denn sie haben mich verlassen und mir diesen Ort durch Räucheropfer entfremdet, die sie anderen Göttern brachten, die weder sie noch ihre Vorfahren, noch die Könige von Juda gekannt haben. Dazu haben sie dieses Tal mit dem Blut unschuldiger Menschen getränkt. 5 Dann haben sie Opferstätten für den Baal gebaut, um ihre Kinder darauf zu verbrennen, was ich ihnen nie befohlen habe. Niemals ist mir so etwas in den Sinn gekommen! (Jeremia 7.31-32) 6 Deshalb wird die Zeit kommen, spricht Jahwe, in der man diesen Ort nicht mehr Tofet oder Hinnomtal nennen wird, sondern Mordtal. 7 An diesem Ort werde ich die Pläne der Leute von Juda und Jerusalem vereiteln. Ich lasse sie ihren Todfeinden in die Hände fallen, die sie mit dem Schwert erschlagen werden. Ihre Leichen werde ich den Vögeln und den wilden Tieren zum Fraß vorwerfen. (Jeremia 7.33) 8 Ich werde diese Stadt zu einem Ort des Grauens und der Verachtung machen. Wer an ihr vorüberzieht, schüttelt über ihre Wunden entsetzt den Kopf. (Jeremia 18.16) 9 Wenn ihre Todfeinde die Stadt belagern, lasse ich die Einwohner das Fleisch ihrer eigenen Kinder essen, so groß wird ihre Bedrängnis sein. Schließlich werden sie sich gegenseitig aufessen.' (5. Mose 28.53) 10 Dann zerschlage den Krug vor den Augen deiner Begleiter 11 und sage zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der Allmächtige: Dieses Volk und diese Stadt werde ich zerschmettern wie dieses Tongeschirr, das man nicht wiederherstellen kann. Man wird die Toten im Tofet begraben müssen, weil man sonst keinen Platz mehr dazu hat. (Jesaja 30.14) (Jeremia 7.32) 12 Auch diese Stadt mache ich samt ihren Bewohnern dem Tofet gleich', spricht Jahwe. 13 'Die Häuser in Jerusalem und die Paläste der Könige sollen genauso unrein werden wie der Tofet, und zwar alle Häuser, auf deren Terrassen sie den Sternen Weihrauch verbrannt und anderen Göttern Trankopfer ausgegossen haben.'" (Jeremia 32.29) (Zephanja 1.5) 14 Als Jeremia vom Tofet zurückkam, wo er im Auftrag Jahwes geweissagt hatte, stellte er sich in den Tempelvorhof und rief allen Leuten dort zu: 15 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Ich will über diese Stadt und alle dazugehörenden Städte all das Unheil bringen, das ich ihnen angedroht habe; denn sie haben sich hartnäckig geweigert, auf meine Worte zu hören.'"