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5. Mose - Kapitel 20

Kriegsgesetze

1 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst und siehst Roß und Wagen, ein Volk, zahlreicher als du, so sollst du dich nicht vor ihnen fürchten; denn Jehova, dein Gott, ist mit dir, der dich aus dem Lande Ägypten heraufgeführt hat. 2 Und es soll geschehen, wenn ihr zum Streite heranrücket, so soll der Priester herzutreten und zu dem Volke reden 3 und zu ihnen sprechen: Höre, Israel! ihr rücket heute zum Streite heran wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht, fürchtet euch nicht und ängstiget euch nicht und erschrecket nicht vor ihnen; 4 denn Jehova, euer Gott, ist es, der mit euch zieht, um für euch zu streiten mit euren Feinden, um euch zu retten. 5 Und die Vorsteher sollen zu dem Volke reden und sprechen: Wer ist der Mann, der ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? er gehe und kehre nach seinem Hause zurück, damit er nicht in der Schlacht sterbe, und ein anderer Mann es einweihe. (5. Mose 16.18) 6 Und wer ist der Mann, der einen Weinberg gepflanzt und ihn noch nicht benutzt hat? er gehe und kehre nach seinem Hause zurück, damit er nicht in der Schlacht sterbe, und ein anderer Mann ihn benutze. (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Und wer ist der Mann, der sich ein Weib verlobt und es noch nicht genommen hat? er gehe und kehre nach seinem Hause zurück, damit er nicht in der Schlacht sterbe, und ein anderer Mann sie nehme. (5. Mose 24.5) 8 Und die Vorsteher sollen weiter zu dem Volke reden und sprechen: Wer ist der Mann, der sich fürchtet und verzagten Herzens ist? er gehe und kehre nach seinem Hause zurück, damit nicht das Herz seiner Brüder verzagt werde wie sein Herz. (Richter 7.3) 9 Und es soll geschehen, wenn die Vorsteher aufgehört haben, zu dem Volke zu reden, so sollen sie Heeroberste an die Spitze des Volkes stellen. 10 Wenn du dich einer Stadt näherst, wider sie zu streiten, so sollst du ihr Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22) 11 Und es soll geschehen, wenn sie dir Frieden erwidert und dir auftut, so soll alles Volk, das sich darin befindet, dir fronpflichtig sein und dir dienen. 12 Und wenn sie nicht Frieden mit dir macht, sondern Krieg mit dir führt, so sollst du sie belagern; 13 und gibt Jehova, dein Gott, sie in deine Hand, so schlage alle ihre Männlichen mit der Schärfe des Schwertes. (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 Doch die Weiber und die Kinder, und das Vieh und alles, was in der Stadt sein wird, alle ihre Beute, sollst du für dich rauben; und du sollst die Beute deiner Feinde essen, die Jehova, dein Gott, dir gegeben hat. 15 Also sollst du allen Städten tun, die sehr fern von dir sind, die nicht sind von den Städten dieser Nationen hier. 16 Jedoch von den Städten dieser Völker, die Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat; (Josua 10.40) 17 sondern du sollst sie gänzlich verbannen: die Hethiter und die Amoriter, die Kanaaniter und die Perisiter, die Hewiter und die Jebusiter, wie Jehova, dein Gott, dir geboten hat; (5. Mose 7.1-2) 18 auf daß sie euch nicht lehren, zu tun nach allen ihren Greueln, die sie ihren Göttern getan haben, und ihr nicht sündiget wider Jehova, euren Gott. 19 Wenn du eine Stadt viele Tage belagern wirst, indem du Krieg wider sie führst, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt gegen sie schwingst (denn du kannst davon essen), und sollst sie nicht abhauen; denn ist der Baum des Feldes ein Mensch, daß er vor dir in Belagerung kommen sollte? 20 Nur die Bäume, von denen du weißt, daß sie keine Bäume sind, von denen man ißt, die darfst du verderben und abhauen; und du magst Belagerungswerke davon bauen wider die Stadt, die Krieg mit dir führt, bis sie gefallen ist.

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)