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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Sprüche - Kapitel 18

Freundschaft und zwischenmenschliche Beziehungen

1 Wer sich absondert, pflegt seine Liebhaberei und wehrt sich gegen alles, was heilsam ist. 2 Einem Toren ist es nicht ums Lernen zu tun, sondern um kundzumachen, was er weiß. 3 Wo der Gottlose hinkommt, da stellt sich auch Verachtung ein und mit der Schande die Schmach. 4 Die Worte eines Mannes sind tiefe Wasser, ein sprudelnder Bach, eine Quelle der Weisheit. 5 Es ist nicht gut, wenn man die Person des Gottlosen ansieht und den Gerechten im Gericht unterdrückt. (5. Mose 1.17) 6 Die Reden des Toren stiften Streit, und er schimpft, bis er Schläge kriegt. 7 Des Toren Mund wird ihm zum Verderben, und seine Lippen sind der Fallstrick seiner Seele. (Sprüche 13.3) (Sprüche 16.26) 8 Die Worte des Verleumders sind wie Leckerbissen; man verschlingt sie mit großem Appetit. (Sprüche 26.22) 9 Wer nachlässig ist in seinem Geschäft, der ist ein Bruder des Zerstörers. (Sprüche 10.4) 10 Der Name des HERRN ist ein festes Schloß; der Gerechte läuft dahin und wird beschirmt. (Psalm 20.2) (Sprüche 14.26) 11 Das Gut des Reichen ist seine feste Burg und wie eine hohe Mauer in seiner Einbildung. (Sprüche 10.15) 12 Vor dem Zusammenbruch erhebt sich des Menschen Herz; aber der Ehre geht Demut voraus. (Sprüche 15.33) (Sprüche 16.18) 13 Wer antwortet, bevor er gehört hat, dem ist es Torheit und Schande. 14 Ein männlicher Mut erträgt sein Leiden; wer aber kann einen niedergeschlagenen Geist aufrichten? (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 15 Ein verständiges Herz erwirbt Kenntnisse, und das Ohr der Weisen lauscht dem Wissen. 16 Das Geschenk macht dem Menschen Raum und geleitet ihn vor die Großen. (1. Mose 43.11) 17 Wer sich in seinem Prozeß zuerst verteidigen darf, hat Recht; dann kommt der andere und forscht ihn aus. 18 Das Los schlichtet den Hader und entscheidet zwischen den Starken. (Sprüche 16.33) 19 Ein Bruder, mit dem man sich entzweit hat, ist schwerer zu gewinnen als eine Burg, und Zwistigkeiten sind wie der Riegel an einem Schloß. 20 An der Frucht seines Mundes sättigt sich der Mensch, am Ertrag seiner Lippen ißt er sich satt. (Sprüche 12.14) (Sprüche 13.2) 21 Tod und Leben steht in der Zunge Gewalt; wer sie liebt, ißt ihre Frucht. (Sprüche 13.3) 22 Wer eine Frau gefunden, der hat etwas Gutes gefunden und Gunst von dem HERRN erlangt. (Sprüche 19.14) (Sprüche 31.10) 23 Der Arme redet bittend; aber der Reiche antwortet grob. 24 Wer viele Gefährten hat, gefährdet sich selbst; aber es gibt einen Freund, der anhänglicher ist als ein Bruder.