1Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst:2so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.(5. Mose 4.41-43)3Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.4Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,5wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe;6auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte.7Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. -8Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat9(wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;10damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. -11Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte:12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe.13Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen.14Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.(5. Mose 27.17)
Zeugen vor Gericht
15Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -(5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen,17so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.(5. Mose 17.9)18Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt,19so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.20Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen.21Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!(2. Mose 21.23-25)
1Ein weiser Sohn hört auf des Vaters Zucht, ein Spötter nicht einmal aufs Schelten.(Sprüche 1.8)(Sprüche 12.1)2Von der Frucht seines Mundes ißt einer Gutes, falsche Seelen aber werden gesättigt mit Frevel.(Sprüche 12.14)3Wer auf seinen Mund achtgibt, behütet seine Seele; wer aber immer das Maul aufsperrt, tut's zu seinem Unglück.(Sprüche 12.18)(Sprüche 21.23)4Der Faule wünscht sich viel und hat doch nichts; die Seele der Fleißigen aber wird fett.(Sprüche 10.4)5Der Gerechte haßt die Verleumdungen; aber der Gottlose verursacht Schande und Spott.6Die Gerechtigkeit bewahrt den Unschuldigen; die Gottlosigkeit aber stürzt den Sünder ins Verderben.7Einer stellt sich reich und hat doch gar nichts, ein anderer stellt sich arm und besitzt doch viel.(Matthäus 5.3)(Offenbarung 2.9)(Offenbarung 3.17)8Mit seinem Reichtum kann jemand sich das Leben retten; ein Armer aber bekommt keine Drohungen zu hören.9Das Licht der Gerechten wird hell brennen; die Leuchte der Gottlosen aber wird erlöschen.(Hiob 5.14)(Hiob 18.5-6)(Hiob 18.18)(Sprüche 24.20)10Durch Übermut entsteht nur Zank, wo man sich aber raten läßt, da wohnt Weisheit.(Sprüche 1.5)(Sprüche 28.25)11Was man mühelos gewinnt, das zerrinnt; was man aber mit der Hand sammelt, das mehrt sich.12Langes Harren macht das Herz krank; ein erfüllter Wunsch aber ist ein Baum des Lebens.13Wer die Mahnung verachtet, wird von ihr gepfändet; wer aber das Gebot fürchtet, wird belohnt.14Die Lehre des Weisen ist eine Quelle des Lebens, daß man meide die Stricke des Todes.(Sprüche 10.11)(Sprüche 14.27)15Guter Verstand erwirbt Gunst; aber der Weg der Heuchler ist schwierig.16Der Kluge tut alles mit Vernunft; aber der Tor verbreitet Dummheiten.(Sprüche 12.23)(Sprüche 15.2)17Ein gottloser Bote stürzt ins Unglück, aber ein treuer Zeuge bringt Heilung.18Wer aus der Schule läuft, gerät in Armut und Schande; wer aber auf Zurechtweisungen achtet, kommt zu Ehren.(Sprüche 12.1)19Die Befriedigung eines Verlangens tut der Seele wohl; aber vom Bösen zu weichen, ist den Toren ein Greuel.20Der Umgang mit den Weisen macht dich weise; wer aber an den Narren Wohlgefallen hat, wird in Sünde fallen.21Das Unglück verfolgt die Sünder, den Gerechten aber wird Gutes vergolten.22Was ein guter Mensch hinterläßt, geht über auf Kindeskinder; das Vermögen des Sünders aber wird für den Gerechten aufgespart.(Prediger 2.26)(Sprüche 14.14)(Sprüche 19.1)(Sprüche 28.8)23Oft wäre viel Speise in den Furchen der Armen; aber man nimmt sie ihnen weg gegen alles Recht!24Wer seine Rute spart, der haßt seinen Sohn; wer ihn aber liebhat, der züchtigt ihn beizeiten.(Sprüche 22.15)25Der Gerechte ißt, bis er satt ist; der Gottlosen Bauch aber hat nie genug.(Psalm 34.11)