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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 74

Psalm 74

1 Eine Unterweisung. Von Asaph. O Gott, warum hast du uns für immer verworfen und raucht dein Zorn wider die Schafe deiner Weide? 2 Gedenke deiner Gemeinde, die du vor alters erworben, an den Stamm deines Erbteils, den du erlöst hast, an den Berg Zion, darauf du Wohnung genommen! (Psalm 132.13) 3 Betritt den Ort, der beständig in Trümmern liegt! Alles hat der Feind im Heiligtum verderbt! 4 Deine Widersacher brüllen in deiner Versammlungsstätte; sie haben ihre Zeichen zum Panier aufgestellt. 5 Es sieht aus, als schwänge man oben im Dickicht des Waldes die Axt; 6 und jetzt zerschlagen sie sein Schnitzwerk allzumal mit Beilen und Hämmern. 7 Sie stecken dein Heiligtum in Brand, sie entweihen die Wohnung deines Namens und machen sie dem Erdboden gleich! (2. Könige 25.9) 8 Sie sprechen in ihren Herzen: «Laßt uns sie allesamt unterdrücken!» Sie verbrennen alle Versammlungsstätten Gottes im Lande. (Psalm 83.13) 9 Unsere eigenen Zeichen sehen wir nicht; es ist kein Prophet mehr da, und niemand bei uns weiß, wie lange das dauern soll. 10 O Gott, wie lange darf der Widersacher schmähen? Soll der Feind deinen Namen immerfort lästern? 11 Warum ziehst du deine Hand zurück, deine Rechte? Ziehe sie hervor aus deinem Busen, vertilge! 12 Und doch ist Gott mein König, der von alters her Sieg gab in diesem Land. 13 Du teiltest das Meer durch deine Kraft, zerschlugst die Köpfe der Krokodile am Wasser; (2. Mose 14.21) (2. Mose 15.8-10) 14 du zerbrachst die Köpfe des Leviatans, du gabst ihn dem Volk der Wüstenbewohner zur Speise. 15 Du ließest Quellen und Bäche entspringen, legtest Ströme trocken, die sonst beständig fließen. (Psalm 104.10) 16 Dein ist der Tag, dein ist auch die Nacht, du hast das Licht und die Sonne bereitet. (Psalm 104.19) 17 Du hast alle Grenzen des Landes festgesetzt, Sommer und Winter hast du gemacht. 18 HERR, gedenke daran: Der Feind schmäht dich, und ein törichtes Volk lästert deinen Namen! 19 Gib die Seele deiner Turteltaube nicht dem Raubtier preis und vergiß deiner elenden Tiere nicht immerdar! 20 Blicke auf den Bund! Denn die Schlupfwinkel des Landes sind voll Räuberhöhlen. 21 Weise den Unterdrückten nicht beschämt zurück, sondern laß die Elenden und Armen deinen Namen preisen! 22 Stehe auf, o Gott, führe deine Sache! Gedenke der Schmach, die dir täglich von den Gottlosen widerfährt! 23 Vergiß das Geschrei deiner Widersacher nicht, den Lärm deiner Feinde, der beständig emporsteigt!