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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 7

Psalm 7

1 Ein Klagelied Davids, das er dem HERRN sang wegen der Sache Kuschs, des Benjaminiters. HERR, mein Gott, bei dir suche ich Zuflucht; hilf mir von allen meinen Verfolgern und errette mich! (1. Samuel 24.10) (1. Samuel 26.19) (2. Samuel 16.5) 2 Daß er nicht wie ein Löwe meine Seele erraffe und sie zerreiße, weil kein Erretter da ist. 3 O HERR, habe ich solches getan, ist Unrecht an meinen Händen, (Psalm 10.8-9) 4 habe ich meinem Wohltäter mit Bösem vergolten und nicht vielmehr den errettet, der mich nun ohne Ursache bedrängt, (Hiob 31.7) 5 so verfolge der Feind meine Seele und ergreife sie und trete mein Leben zu Boden und lege meine Ehre in den Staub! (Pause.) 6 Stehe auf, o HERR, in deinem Zorn, erhebe dich gegen den Übermut meiner Feinde; wache auf für mich zum Gericht, das du verheißen hast! 7 Die Versammlung der Völker umgebe dich, und über ihr kehre zur Höhe zurück! 8 Der HERR wird die Völker richten; fälle du, o HERR, das Urteil über mich nach meiner Gerechtigkeit und nach meiner Unschuld! 9 Laß doch der Gottlosen Bosheit ein Ende nehmen und stärke den Gerechten, denn du prüfst die Herzen und Nieren, gerechter Gott! (Psalm 18.1) 10 Mein Schild ist bei Gott, der aufrichtigen Herzen hilft. (Psalm 104.35) (Jeremia 11.20) (Jeremia 17.10) (Offenbarung 2.23) 11 Gott ist ein gerechter Richter und ein Gott, der täglich zürnt. (Psalm 3.4) 12 Wenn man nicht umkehrt, so wetzt er sein Schwert, hält seinen Bogen gespannt und zielt (Psalm 9.5) 13 und richtet auf jenen tödliche Geschosse; seine Pfeile steckt er in Brand! (5. Mose 32.41) (Klagelieder 2.4) (Klagelieder 3.12) 14 Siehe, da hat einer Böses im Sinn; er brütet Unheil aus, wird aber Trug gebären! 15 Er hat eine Grube gegraben und ausgehöhlt und ist in die Grube gefallen, die er gemacht. 16 Das Unheil, das er angerichtet hat, kehrt auf sein eigenes Haupt zurück, und die Untat, die er begangen, fällt auf seinen Scheitel. (Sprüche 26.27) 17 Ich will dem HERRN danken für seine Gerechtigkeit; und dem Namen des HERRN, des Höchsten, will ich singen.