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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 132

Psalm 132

1 Ein Wallfahrtslied. Gedenke, o HERR, dem David alle seine Mühen, 2 daß er dem HERRN schwur und dem Mächtigen Jakobs gelobte: (2. Samuel 7.1) 3 Ich will nicht in das Zelt meines Hauses gehen, noch auf das Lager meines Bettes steigen, 4 ich will meinen Augen keinen Schlaf und meinen Augenlidern keinen Schlummer gönnen, 5 bis ich eine Stätte gefunden habe für den HERRN, eine Wohnung für den Mächtigen Jakobs! (Apostelgeschichte 7.46) 6 Siehe, wir hörten, sie sei zu Ephrata; wir haben sie gefunden im Gefilde von Jear! (1. Samuel 7.1) (2. Samuel 6.3) 7 Wir wollen kommen zu seiner Wohnung, wir wollen anbeten beim Schemel seiner Füße! 8 HERR, mache dich auf zu deiner Ruhestatt, du und die Lade deiner Macht! (4. Mose 10.35) (2. Chronik 6.41-42) 9 Deine Priester sollen sich in Gerechtigkeit kleiden, und deine Frommen sollen jubeln. 10 Um Davids, deines Knechtes willen weise nicht ab das Angesicht deines Gesalbten! 11 Der HERR hat David in Wahrheit geschworen, davon wird er nicht abgehen: «Von der Frucht deines Leibes will ich setzen auf deinen Thron! (Psalm 89.4) 12 Werden deine Söhne meinen Bund bewahren und meine Zeugnisse, die ich sie lehren will, so sollen auch ihre Söhne für immer sitzen auf deinem Thron!» 13 Denn der HERR hat Zion erwählt und sie zu seiner Wohnung begehrt: (Psalm 68.17) (Psalm 76.3) 14 «Dies ist für immer meine Ruhestatt, hier will ich wohnen; denn so habe ich es begehrt. 15 Ihre Nahrung will ich reichlich segnen, ihre Armen sättigen mit Brot. 16 Ihre Priester will ich mit Heil bekleiden, und ihre Frommen sollen jubeln. 17 Dort will ich dem David ein Horn hervorsprossen lassen, eine Leuchte zurichten meinem Gesalbten. (Psalm 89.25) (Lukas 1.69) 18 Seine Feinde will ich mit Schande bekleiden; aber auf ihm soll seine Krone glänzen!»