zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 103

Psalm 103

1 Von David. Lobe den HERRN, meine Seele, und alles, was in mir ist, seinen heiligen Namen! 2 Lobe den HERRN, meine Seele, und vergiß nicht, was er dir Gutes getan! 3 Der dir alle deine Sünden vergibt und alle deine Gebrechen heilt; (Psalm 32.1) 4 der dein Leben vom Verderben erlöst, der dich krönt mit Gnade und Barmherzigkeit; 5 der dein Alter mit Gutem sättigt, daß du wieder jung wirst wie ein Adler. (Jesaja 40.31) 6 Der HERR übt Gerechtigkeit und schafft allen Unterdrückten Recht. 7 Er hat seine Wege Mose kundgetan, den Kindern Israel seine Taten. (2. Mose 33.13) 8 Barmherzig und gnädig ist der HERR, geduldig und von großer Güte. (2. Mose 34.6) (Psalm 86.15) 9 Er wird nicht immerdar hadern und nicht ewiglich zürnen. (Jesaja 57.16) 10 Er hat nicht mit uns gehandelt nach unsern Sünden und uns nicht vergolten nach unsrer Missetat; 11 denn so hoch der Himmel über der Erde ist, so groß ist seine Gnade über die, so ihn fürchten; (Psalm 36.6) 12 so fern der Morgen ist vom Abend, hat er unsre Übertretung von uns entfernt. 13 Wie sich ein Vater über Kinder erbarmt, so erbarmt sich der HERR über die, so ihn fürchten; 14 denn er weiß, was für ein Gemächte wir sind; er denkt daran, daß wir Staub sind. (1. Mose 2.7) (1. Mose 3.19) (Hiob 10.9) 15 Eines Menschen Tage sind wie Gras; er blüht wie eine Blume auf dem Felde; (Psalm 90.5-6) (1. Petrus 1.24-25) 16 wenn ein Wind darüber geht, so ist sie nimmer da, und ihre Stätte kennt sie nicht mehr; 17 aber die Gnade des HERRN währt von Ewigkeit zu Ewigkeit über die, so ihn fürchten, und seine Gerechtigkeit auf Kindeskind; (Klagelieder 3.22) (Lukas 1.50) 18 bei denen, die seinen Bund bewahren und an seine Gebote gedenken, sie zu tun. 19 Der HERR hat seinen Thron im Himmel gegründet, und seine Herrschaft erstreckt sich über alles. 20 Lobet den HERRN, ihr seine Engel, ihr starken Helden, die ihr seinen Befehl ausrichtet, gehorsam der Stimme seines Worts! (Psalm 29.1) (Daniel 7.10) 21 Lobet den HERRN, alle seine Heerscharen, seine Diener, die ihr seinen Willen tut! 22 Lobet den HERRN, alle seine Werke, an allen Orten seiner Herrschaft! Lobe den HERRN, meine Seele! (Psalm 148.1)