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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Hiob - Kapitel 18

Die zweite Rede des Bildad

1 Da antwortete Bildad, der Schuchiter, und sprach: 2 Wie lange wollt ihr doch Jagd auf Worte machen? Besinnet euch zuerst, redet dann! 3 Warum werden wir dem Vieh gleichgeachtet und sind so dumm in euren Augen? (Hiob 17.4) (Hiob 17.10) 4 Du, der sich in seinem Zorne selbst zerfleischt, soll um deinetwillen die Erde verlassen werden und der Fels von seinem Orte wegrücken? 5 Ja, des Gottlosen Licht erlischt, und die Flamme seines Feuers leuchtet nicht. (Hiob 18.18) (Hiob 21.17) (Psalm 73.18-20) (Sprüche 13.9) (Sprüche 24.20) 6 Das Licht verfinstert sich in seinem Zelte, und seine Leuchte erlischt über ihm. 7 Seine Schritte treiben ihn in die Enge, und sein eigener Ratschlag wird ihn stürzen. 8 Denn er wird mit seinem Fuß im Netz verstrickt und wandelt auf Fallgruben dahin. 9 Eine Schlinge wird seine Ferse ergreifen, und ein Fallstrick hält ihn fest. 10 Ein Garn ist für ihn auf dem Boden versteckt und eine Falle auf seinem Pfad. 11 Von allen Seiten überfallen ihn Schrecknisse und verfolgen ihn auf Schritt und Tritt. (3. Mose 26.36) 12 Es hungert nach ihm sein Verderben, und sein Unglück steht neben ihm bereit. 13 Es frißt die Glieder seines Leibes; der Erstgeborene des Todes zehrt seine Glieder auf. 14 Er wird vertrieben aus seinem Zelte, seinem Zufluchtsort, und man führt ihn zum Könige der Schrecken. 15 Sein Zelt wird von einem bewohnt, der ihm nicht zugehört, auf seine Wohnung wird Schwefel gestreut. 16 Unter ihm werden seine Wurzeln verdorren und über ihm seine Zweige verwelken. 17 Sein Gedächtnis wird verschwinden von der Erde, und sein Name wird auf den Straßen nicht genannt werden. (Sprüche 10.7) 18 Man stößt ihn aus dem Licht in die Finsternis, er wird aus der Welt gejagt. 19 Kein Sproß noch Schoß bleibt ihm unter seinem Volk, und kein Entronnener wohnt in seinen Zelten. 20 ber seinen Tag entsetzen sich die Abendländer, und die Morgenländer ergreift Schrecken darob. (Psalm 37.13) 21 So geht es der Wohnung des Ungerechten und so der Stätte dessen, der Gott nicht kennt!