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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Hiob - Kapitel 14

Hiob beschreibt das Elend des Menschen

1 Der Mensch, vom Weibe geboren, lebt kurze Zeit und ist voll Unruhe. 2 Wie eine Blume blüht er und verwelkt; gleich einem Schatten flieht er und hat keinen Bestand. (Psalm 90.5) 3 Und über einem solchen tust du deine Augen auf und gehst mit mir ins Gericht? 4 Gibt es einen Reinen unter den Unreinen? Keinen einzigen! (Psalm 14.3) 5 Wenn doch seine Tage und die Zahl seiner Monde bei dir bestimmt sind und du ihm ein Ziel gesetzt hast, das er nicht überschreiten kann, (Psalm 31.16) (Psalm 39.5) 6 so schaue doch weg von ihm und laß ihn in Ruhe, bis er seines Tages froh werde wie ein Tagelöhner! (Hiob 7.1-2) 7 Denn für einen Baum ist Hoffnung vorhanden: wird er abgehauen, so sproßt er wieder, und sein Schößling bleibt nicht aus. 8 Wenn seine Wurzel in der Erde auch alt wird und sein Stumpf im Staub erstirbt, 9 so grünt er doch wieder vom Duft des Wassers und treibt Schosse hervor, als wäre er neu gepflanzt. 10 Der Mann aber stirbt und ist dahin, der Mensch vergeht, und wo ist er? 11 Wie Wasser zerrinnen aus dem See und ein Strom vertrocknet und versiegt, 12 also legt sich auch der Mensch nieder und steht nicht wieder auf; bis keine Himmel mehr sind, regen sie sich nicht und wachen nicht auf aus ihrem Schlaf. (Hiob 7.10) (Hiob 19.25) 13 O daß du mich doch im Scheol verstecktest, daß du mich verbärgest, bis dein Zorn sich wendet; daß du mir eine Frist setztest und dann meiner wieder gedächtest! (Psalm 27.5) (Psalm 31.21) (Jesaja 26.20) 14 Wenn der Mensch stirbt, wird er wieder leben? Die ganze Zeit meines Kriegsdienstes würde ich harren, bis meine Ablösung käme. (Hiob 7.1) 15 Dann würdest du rufen, und ich würde dir antworten; nach dem Werk deiner Hände würdest du dich sehnen. 16 Nun aber zählst du meine Schritte. Achtest du nicht auf meine Sünde? 17 Versiegelt ist meine Übertretung in einem Bündlein, und du hast zugeklebt meine Schuld. (Hosea 13.12) 18 Doch stürzen ja auch Berge ein und sinken dahin, und Felsen weichen von ihrem Ort, das Wasser höhlt Steine aus, 19 und die Flut schwemmt das Erdreich fort; also machst du auch die Hoffnung des Sterblichen zunichte; (Römer 5.5) 20 du überfällst ihn unaufhörlich, und er fährt dahin, du entstellst sein Angesicht und jagst ihn fort. 21 Ob seine Kinder zu Ehren kommen, weiß er nicht, und kommen sie herunter, so wird er dessen nicht gewahr. 22 Sein Fleisch empfindet nur seine eigenen Schmerzen, und seine Seele trauert nur über sich selbst!