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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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2. Chronik - Kapitel 4

Die Geräte des Tempels

1 Er machte auch einen ehernen Altar, zwanzig Ellen lang und zwanzig Ellen breit und zehn Ellen hoch. (2. Chronik 7.7) 2 Und er machte das gegossene Meer, zehn Ellen weit von einem Rand bis zum anderen, gerundet ringsum, und fünf Ellen hoch; und eine Meßschnur von dreißig Ellen konnte es umfassen. 3 Und es waren Gebilde von Rindern unter ihm ringsum, die es umgaben, zehn auf die Elle, rings um das Meer herum; zwei Reihen Rinder waren es, gegossen aus einem Guß mit dem Meer. 4 Es stand auf zwölf Rindern, deren drei gegen Mitternacht, drei gegen Abend, drei gegen Mittag und drei gegen Morgen gewendet waren; und das Meer ruhte oben auf ihnen, und das Hinterteil von ihnen allen war einwärts gekehrt. 5 Seine Dicke betrug eine Handbreite, und sein Rand war wie der eines Bechers, wie die Blüte einer Lilie; und es faßte dreitausend Bat. 6 Und er machte zehn Kessel und setzte fünf zur Rechten und fünf zur Linken, um darin zu waschen; was zum Brandopfer gehörte, spülte man darin ab; das Meer aber war für die Waschungen der Priester bestimmt. 7 Er machte auch zehn goldene Leuchter, wie sie sein sollten, und setzte sie in den Tempel; fünf zur Rechten und fünf zur Linken. 8 Und er machte zehn Tische und tat sie in den Tempel; fünf zur Rechten und fünf zur Linken. Auch machte er hundert goldene Becken. 9 Er machte auch einen Vorhof für die Priester und den großen Vorhof; und Türen für den Vorhof, und er überzog die Türen mit Erz. 10 Und er setzte das Meer auf die rechte Seite gegen Morgen, südwärts. 11 Und Huram machte Töpfe, Schaufeln und Becken. Also vollendete Huram die Arbeit, die er für den König Salomo am Hause Gottes machte, 12 nämlich die zwei Säulen und die Kugeln der Knäufe oben an den Säulen und die beiden Geflechte, um die zwei Kugeln der Knäufe zu bedecken, die oben auf beiden Säulen waren. 13 Und die vierhundert Granatäpfel an beiden Geflechten, zwei Reihen Granatäpfel an einem jeden Geflecht, um die zwei Kugeln der Knäufe oben auf den Säulen zu bedecken. 14 Auch machte er die Ständer und die Kessel auf den Ständern; 15 und das eine Meer und die zwölf Rinder darunter. 16 Und die Töpfe, Schaufeln, Gabeln und alle ihre Geräte machte Vater Huram dem König Salomo für das Haus des HERRN aus glänzendem Erz. 17 In der Gegend des Jordan ließ sie der König gießen in dicker Erde, zwischen Sukkot und Zareda. 18 Und Salomo machte alle diese Geräte in sehr großer Menge, also daß das Gewicht des Erzes nicht zu ermitteln war. 19 Und Salomo machte alle Geräte zum Hause Gottes; nämlich den goldenen Altar, die Tische, auf denen die Schaubrote liegen; 20 und die Leuchter mit ihren Lampen von lauterm Gold, um sie vor dem Allerheiligsten anzuzünden, wie es sich gebührt; 21 und das Blumenwerk und die Lampen und die Lichtscheren von Gold. Das alles war von feinstem Gold; 22 dazu die Messer, Becken, Pfannen und Räuchernäpfe von feinem Gold; auch der Eingang des Hauses, seine innern Türen zum Allerheiligsten und die Türen am Hause des Tempels waren vergoldet.