1Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst:2so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.(5. Mose 4.41-43)3Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.4Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,5wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe;6auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte.7Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. -8Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat9(wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;10damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. -11Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte:12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe.13Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen.14Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.(5. Mose 27.17)
Zeugen vor Gericht
15Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -(5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen,17so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.(5. Mose 17.9)18Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt,19so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.20Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen.21Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!(2. Mose 21.23-25)
1Die folgenden Sprüche stammen von König Lemuel aus Massa. Es sind Ratschläge, die er von seiner Mutter erhielt:2Was soll ich dir sagen, mein Sohn, / du Sohn meines Leibes, den ich von Gott erbat? 3Gib nicht den Frauen deine Kraft, / geh nicht die Wege, die Könige verderben.(5. Mose 17.17)(1. Könige 11.1)4Wein ist nichts für Könige, Lemuel, / Könige dürfen sich nicht betrinken! / Auch Bier ist nichts für einen Herrscher! (Sprüche 20.1)5Sonst betrinkt er sich, / vergisst seine Pflicht / und verdreht dem Armen das Recht. 6Gib das Bier dem, der zugrunde geht, / den Wein den Verbitterten. 7Solch einer trinkt und vergisst seine Armut, / und an die Mühsal denkt er nicht mehr. 8Sprich du für die Sprachlosen! / Tritt du für die Schwachen und ihren Rechtsanspruch ein! (Hiob 29.12)(Hiob 29.15)9Richte gerecht und schaffe das Recht / für den, der sich nicht helfen kann!10 Das kostbarste Juwel, das einer finden kann, / ist eine tüchtige Frau. (Sprüche 12.4)(Sprüche 18.22)11Ihr Mann verlässt sich auf sie, / und ihm fehlt es nie an Gewinn. 12Sie tut ihm Liebes und kein Leid / ihr ganzes Leben lang. 13Sie sorgt für Wolle und Flachs / und verarbeitet es mit fleißiger Hand. 14Sie gleicht den Handelsschiffen, / denn von weit her holt sie Nahrung herbei. 15Vor Tagesanbruch steht sie auf, / bereitet die Mahlzeiten vor / und gibt auch den Mägden ihr Teil. 16Sie überlegt es und kauft ein Stück Feld, / vom Ertrag ihrer Arbeit bepflanzt sie den Weinberg. 17Sie packt ihre Arbeit energisch an, / ist voller Tatkraft am Werk. 18Sie merkt, dass ihr Fleiß etwas bringt, / und arbeitet bei Licht bis spät in die Nacht. 19Nach der Spinnrolle greift ihre Hand, / ihre Finger fassen die Spindel. 20Für Notleidende hat sie eine offene Hand, / und den Armen gibt sie gern. 21Sie macht sich keine Sorgen um den Schnee, / denn für alle im Haus hat sie doppelte Kleidung. 22Sie fertigt schöne Decken an / und kleidet sich in feines Leinen und purpurrotes Gewand. 23Ihr Mann wird von allen geachtet, / sein Wort zählt im Rat der Gemeinde. 24Sie fertigt Hemden und verkauft sie, / Gürtel liefert sie dem Händler. (Apostelgeschichte 9.39)25In Kraft und Würde ist sie gekleidet / und lacht dem nächsten Tag zu. (Hiob 5.22)(Matthäus 6.34)26Was sie sagt, ist gut überlegt, / freundlich gibt sie ihre Weisungen. 27Sie behält im Auge, was im Hause vor sich geht, / das Brot der Faulheit isst sie nicht. 28Ihre Söhne stehen auf und preisen ihr Glück, / ihr Ehemann lobt sie und sagt: 29"Es gibt viele tüchtige Frauen, / doch du übertriffst sie alle!" 30Anmut täuscht und Schönheit vergeht, / doch eine Frau, die Jahwe ehrt, werde gelobt! (Sprüche 11.22)31Lasst sie den Lohn ihres Schaffens genießen, / ihre Taten rühmen sie im Rat der Gemeinde.