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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 86

1 Ein Gebet von David. Höre mich, Jahwe, und antworte mir! / Denn ich bin elend und arm. 2 Bewahre mein Leben, ich gehör doch zu dir! / Hilf deinem Sklaven, der dir vertraut, du bist doch mein Gott! (Psalm 18.21) 3 Sei mir gnädig, mein Herr! / Zu dir ruf ich den ganzen Tag. (Psalm 6.3) 4 Herr, schenk deinem Sklaven wieder Freude! / Ich habe großes Verlangen, bei dir zu sein. 5 Denn du, Herr, bist gut und zum Vergeben bereit, / groß ist deine Gnade für alle, die zu dir rufen. (Psalm 86.15) 6 Jahwe, hör doch auf mein Gebet, / achte auf mein lautes Flehen! 7 Am Tag meiner Not ruf ich dich an, / denn du wirst mich erhören. (Psalm 50.15) 8 Keiner der Götter ist wie du, Herr, / und nichts kommt deinen Werken gleich. (Psalm 71.19) 9 Alle Völker, die du schufst, werden kommen / und dich anbeten, Herr, / und deinen Namen ehren. 10 Denn du bist groß und wundertätig, / du bist Gott, du allein! 11 Lehr mich, Jahwe, deinen Weg: / Ich will leben in deiner Wahrheit! / Gib mir nur dieses eine Verlangen: / dich und deinen Namen zu fürchten! (Psalm 27.11) 12 Von ganzem Herzen will ich dich preisen, / Herr, mein Gott, / und deinen Namen ewig ehren! 13 Denn deine Gnade ist groß über mir. / Aus der tiefsten Totenwelt hast du mein Leben gerissen. 14 Unverschämte Leute greifen mich an, Gott, / eine Bande von Gewalttätern will mir ans Leben. / Sie alle fragen nicht nach dir. 15 Aber du, mein Herr, bist Gott, barmherzig und gnädig, / sehr geduldig und reich an Güte und Treue. (2. Mose 34.6) 16 Wende dich mir zu und sei mir gnädig! / Schenk deinem Sklaven deine Kraft / und rette den Sohn deiner Magd. (Psalm 116.16) 17 Schenk mir ein Zeichen deiner Güte, / dass meine Hasser es sehen und sich schämen, / weil du, Jahwe, mir geholfen und mich getröstet hast.