zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 84

1 Dem Chorleiter. Nach der Weise der Keltertreter. Ein Psalm der Nachkommen Korachs. (1. Chronik 26.1) 2 Wie liebenswert sind deine Wohnungen, / Jahwe, allmächtiger Gott! 3 Mein Inneres verzehrt sich in Sehnsucht / nach den Höfen im Tempel Jahwes. / Mit Leib und Seele jauchze ich dem lebendigen Gott zu. (Psalm 42.3) (Psalm 42.5) 4 Selbst der Vogel hat ein Haus gefunden, / die Schwalbe fand ein Nest für sich, / in das sie ihre Jungen legt: / deine Altäre, / Jahwe, Allmächtiger, / mein König und mein Gott. (Psalm 5.3) 5 Wie glücklich sind die, die in deinem Haus wohnen. / Immerzu loben sie dich! // (Psalm 65.5) 6 Wie glücklich sind die, deren Stärke in dir ist, / die sich zur Wallfahrt rüsten. 7 Wenn sie durchs Tränental ziehen, / wird es zum Quellort durch sie, / und der Frühregen hüllt es in Segen. 8 Mit jedem Schritt wächst ihre Kraft, / bis sie vor Gott in Zion erscheinen. 9 Jahwe, allmächtiger Gott, / höre mein Gebet! / Vernimm es bitte, Jakobs Gott! // 10 Blick freundlich auf unseren Schutz, / schau auf das Gesicht deines Gesalbten! (Psalm 72.15) 11 Denn ein Tag in den Höfen des Tempels / ist besser als tausend, die ich erwählte. / Lieber an der Schwelle zum Haus meines Gottes stehen, / als in den Zelten des Unrechts wohnen! (Psalm 27.4) 12 Denn Jahwe, Gott, ist Sonne und Schild. / Jahwe schenkt Gnade und Ehre. / Denen, die in Aufrichtigkeit leben, / enthält er gar nichts Gutes vor. (Psalm 3.4) (Psalm 34.11) 13 Jahwe, Allmächtiger! / Glücklich der Mensch, der auf dich vertraut!