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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 72

1 Für Salomo. Gott, gib dein Richteramt dem König, / dem Königssohn deine Gerechtigkeit, 2 dass er dein Volk in Gerechtigkeit richte / und verhelfe den Gebeugten zum Recht. 3 Dann tragen die Berge Frieden, / die Hügel Gerechtigkeit dem Volk. (Psalm 85.9) 4 Er schaffe Recht den Gebeugten im Volk, / bringe Hilfe den Kindern des Armen, / zertrete die Unterdrücker. (Psalm 72.12) 5 Man wird dich fürchten, / solange Sonne und Mond uns scheinen, / von Generation zu Generation. 6 Er gleiche dem Regen, der auf gemähte Wiesen fällt, / dem Regenschauer, der das Land durchfeuchtet. 7 In seiner Zeit blüht der Gerechte auf, / Fülle von Frieden wird sein, / bis der Mond nicht mehr ist. 8 Er wird herrschen von Meer zu Meer, / vom Euphrat bis zu den Enden der Erde. (Sacharja 9.10) 9 Die Wüstenvölker knien vor ihm / und seine Feinde lecken den Staub. (Jesaja 49.23) 10 Die Könige von Tarschisch und den fernsten Inseln / bringen ihm Geschenke. / Die Könige von Scheba und Saba bringen Tribut. (Psalm 68.30) (Jesaja 60.9) 11 Alle Herrscher huldigen ihm / und alle Völker werden ihm dienen. (Psalm 2.8) (Psalm 2.10-12) 12 Denn er befreit den Armen, der um Hilfe ruft, / den Gebeugten, dem niemand hilft. (Hiob 36.15) (Psalm 35.10) 13 Er erbarmt sich des Geringen und Schwachen, / er rettet das Leben des Armen. 14 Von Druck und Gewalt erlöst er ihre Seele, / denn vor ihm hat ihr Leben einen Wert! (Psalm 9.13) 15 Der König möge leben! / Vom Gold von Scheba gebe man ihm. / Man bete beständig für ihn / und segne ihn den ganzen Tag. (Psalm 72.10) (Psalm 84.10) 16 Es sei Überfluss an Korn im ganzen Land, / es woge bis auf die Gipfel der Berge. / Wie der Libanon möge seine Frucht erblühen. / Es sprieße aus den Städten wie das Grün der Erde. 17 Sein Name soll ewig bestehen, / an der Sonne wachse sein Ruhm. / In seinem Namen wünsche man sich Segen, / glücklich preisen ihn alle Nationen. (1. Mose 12.3) (1. Mose 22.18) 18 Gelobt sei Jahwe, der Gott Israels! / Er tut Wunder, er allein. 19 Ewig gepriesen sei der Name seiner Majestät! / Seine Herrlichkeit erfülle die ganze Welt! / Amen, ja, so soll es sein! (Jesaja 6.3) (Psalm 41.14) 20 Hier enden die Gebete von David Ben-Isai.