zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 49

1 Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von den Söhnen Korachs. 2 Hört dies an, ihr Völker alle, / merkt auf, alle Bewohner der Welt; 3 Menschenkinder, Mannessöhne, / miteinander Arm und Reich! 4 Mein Mund soll Weisheitsworte reden. / Was mein Herz ersinnt, soll einsichtig sein. 5 Ich wende mein Ohr einem Weisheitsspruch zu, / öffne mein Rätsel zum Zitherspiel. (Psalm 78.2) 6 Warum sollte ich mich fürchten in bösen Tagen, / wenn das Unrecht meiner Häscher mich umringt? 7 Sie verlassen sich auf ihr Vermögen, / mit ihrem großen Reichtum geben sie an. 8 Doch niemand kann sein Leben kaufen / und Gott ein Lösegeld geben. 9 Für das Leben ist jeder Kaufpreis zu hoch, / man muss für immer darauf verzichten. (Matthäus 16.26) 10 Kein Mensch kann für immer leben, / am Sterben führt kein Weg vorbei. 11 Denn man sieht: Die Weisen sterben. / Auch Tor und Dummkopf kommen um. / Ihr Vermögen lassen sie anderen. (Prediger 2.16) (Prediger 6.2) 12 Sie denken, ihre Häuser blieben ewig, / ihre Wohnungen von Geschlecht zu Geschlecht. / Hatten sie doch Ländereien nach sich benannt. 13 Doch der Mensch bleibt nicht in seiner Pracht, / er geht zugrunde wie das Vieh. (Prediger 3.19) (2. Petrus 2.12) 14 So geht es denen, die auf sich selbst vertrauen, / so enden die, denen die eigenen Worte gefallen. // 15 Wie Schafe weidet sie der Tod. / Sie sinken zu den Toten hinab, / und am Morgen verwalten Aufrechte das Ihre. / Ihre Gestalt zerfällt, / ihre Wohnung ist bei den Toten. 16 Doch Gott kauft meine Seele los, / er reißt mich aus den Krallen des Todes. // (Hosea 13.14) 17 Fürchte dich nicht, wenn ein Mann sich bereichert, / wenn der Wohlstand seines Hauses sich mehrt. (Hiob 21.7) 18 Denn im Tod nimmt er das alles nicht mit, / sein Reichtum folgt ihm nicht ins Grab. (Prediger 5.13-14) 19 Wenn er sich auch sein Leben lang lobt / und sich sagt: "Man schmeichelt dir, wenn du es dir gut gehen lässt!", (Lukas 16.19) 20 so muss er doch dorthin, wo seine Väter sind, / die niemals mehr das Licht erblicken. 21 Der Mensch, in seiner Pracht: Hat er nicht Einsicht, / geht er zugrunde wie das Vieh. (Psalm 49.13)