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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 27

1 Von David.Jahwe ist mein Licht und mein Heil: / Vor wem sollte ich mich fürchten? / Jahwe ist die Schutzburg meines Lebens: / Vor wem sollte ich erschrecken? (Psalm 56.5) (Jesaja 12.2) 2 Dringen Böse auf mich ein, / um mich zu verschlingen, / bedrängen mich meine Feinde, / sind sie es, die straucheln und fallen. (Hiob 19.22) 3 Selbst wenn ein Heer mich belagert, / habe ich keine Angst. / Auch wenn es zum Kampf gegen mich kommt: / Ich vertraue auf ihn. (Psalm 3.7) 4 Eins nur hab ich von Jahwe erbeten, / das ist alles, was ich will: / Mein Leben lang im Haus Jahwes zu wohnen, / um die Freundlichkeit Jahwes zu schauen / und nachzudenken in seinem Tempel. (Psalm 23.6) (Psalm 26.6-8) (Psalm 42.5) (Psalm 63.3) (Psalm 84.4-5) 5 Wenn schlimme Tage kommen, / birgt er mich in seinem Haus, / unter seinem Dach gibt er mir Schutz. / Hoch auf einen Felsen stellt er mich. (Psalm 31.21) (Psalm 40.3) 6 Nun kann ich den Kopf heben / über all meine Feinde ringsum. / Mit Jubel bringe ich Opfer in Jahwes Zelt, / mit Singen und Spielen preise ich ihn. 7 Hör mich, Jahwe, wenn ich rufe, / sei mir gnädig und antworte mir! 8 Mein Herz spricht dir nach: "Sucht meine Nähe!" / Ich suche deine Nähe, Jahwe. (5. Mose 4.29) 9 Verbirg dein Gesicht nicht vor mir, / weise deinen Diener nicht zornig zurück! / Du hast mir doch immer geholfen, Gott meines Heils! / Gib mich nicht auf und verlasse mich nicht! 10 Auch wenn mich Vater und Mutter verlassen, / Jahwe nimmt mich bei sich auf. (Jesaja 49.15) 11 Lehr mich, Jahwe, deinen Weg, / leite mich auf gerader Bahn / denn meine Feinde stellen mir nach. (Psalm 25.4) (Psalm 86.11) (Psalm 139.24) 12 Gib mich nicht preis der Gier meiner Feinde, / denn falsche Zeugen verklagen mich / und speien Galle und Gift. 13 Ach, wenn ich mir nicht sicher wäre, / die Güte Jahwes zu schauen / im Land der Lebendigen ... (Psalm 142.6) (Jesaja 38.11) 14 Vertrau auf Jahwe, / sei stark und fasse Mut, / vertrau auf Jahwe! (Psalm 31.25)