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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 25

1 Von David. Zu dir erhebe ich meine Seele, Jahwe. 2 Mein Gott, ich vertraue auf dich: / Lass mich nicht im Stich! / Gönn meinen Feinden nicht diesen Triumph! 3 Wer auf dich hofft, wird niemals enttäuscht, / doch wer dich treulos verlässt, wird beschämt. (Jesaja 49.23) 4 Zeig mir, Jahwe, deine Wege, / lehre mich tun, was du willst. (Psalm 27.11) 5 Leite mich durch deine Wahrheit und lehre mich, / denn du bist der Gott, der mir hilft. / Täglich hoffe ich auf dich. 6 Denk an dein Erbarmen, Jahwe, / und an die Beweise deiner Gunst, / denn sie waren immer schon da. 7 Denk nicht an meine Jugendsünden / und an meine Vergehen! / Denk in deiner Liebe an mich; / tu es, weil du gütig bist, Jahwe. (Hiob 13.26) 8 Jahwe ist gut und gerecht, / darum belehrt er die Sünder. 9 Die Gebeugten führt er in seinem Recht / und lehrt sie seinen Weg zu erkennen. 10 Alles, was Jahwe tut, ist nur Güte und Wahrheit / für die, die seinen Bund und seine Gebote beachten. 11 Um deines Namens willen, Jahwe, / vergib mir meine so große Schuld! 12 Was ist mit dem, der Jahwe fürchtet? / Ihm zeigt er den Weg, den er wählen soll. (Psalm 32.8) 13 Er lebt in Frieden und Glück / und seinen Kindern gehört das Land. (Psalm 37.9) 14 Den Gottesfürchtigen vertraut Jahwe. / Er weiht sie ein in seinen Bund. (Hiob 29.4) 15 Meine Augen haben Jahwe immer im Blick, / denn er zieht meine Füße aus dem Netz. 16 Wende dich gnädig mir zu! / Denn ich bin einsam und elend. 17 Befreie mein Herz von der Angst / und nimm den Druck von mir weg! 18 Sieh mein Elend an und meine Not; / vergib mir meine ganze Schuld! 19 Schau, meine Feinde sind viele geworden! / Abgrundtief hassen sie mich. (Psalm 35.19) 20 Erhalte mein Leben und rette mich! / Lass mich nicht scheitern, / denn ich suche Unterschlupf bei dir! (Psalm 16.1) 21 Mögen Unschuld und Geradheit mich schützen, / denn ich zähle auf dich! (Hiob 1.1) 22 Erlöse Israel aus allen seinen Nöten, Gott! (Psalm 130.8)