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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 145

1 Ein Lobgesang. Von David.Dich will ich rühmen, mein Gott und König, / deinen Namen lobpreisen immer und für alle Zeit. 2 An jedem Tag will ich dich loben, / deinen Namen lobpreisen immer und für alle Zeit. 3 Groß ist Jahwe und sehr zu loben, / seine Größe ist nicht zu erforschen. 4 Eine Generation verkünde der nächsten den Ruhm deiner Werke / und erzähle von deinem gewaltigen Tun. 5 Die herrliche Pracht deiner Majestät / und deine Wundertaten will ich bedenken. 6 Von der Macht deiner furchtbaren Taten soll man sprechen, / und von deinen Großtaten will ich erzählen. 7 Die Erinnerung an deine große Güte lasse man sprudeln, / und deine Gerechtigkeit sollen sie jubelnd preisen. 8 Gnädig und barmherzig ist Jahwe, / langsam zum Zorn und voller Güte. (2. Mose 34.6) 9 Jahwe ist zu allen gut, / er erbarmt sich aller seiner Geschöpfe. (Römer 11.32) 10 Es loben dich, Jahwe, all deine Werke, / und deine Treuen preisen dich. 11 Sie sprechen vom Glanz deines Reiches, / sie reden von deiner Macht, 12 damit die Menschen deine Großtaten erfahren / und die Herrlichkeit deines Reiches. (Psalm 145.5) 13 Dein Reich ist ja ein Reich aller Zeiten, / und deine Herrschaft hört niemals auf.Jahwe ist verlässlich in allem, was er sagt / und gütig in allem, was er tut. 14 Jahwe stützt alle, die zusammenbrechen, / und richtet alle Gebeugten auf. (Psalm 146.8) (Lukas 1.52) 15 Alle blicken voll Hoffnung auf dich, / und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. (Psalm 104.27-28) (Psalm 136.25) 16 Du öffnest deine wohltätige Hand, / und alles, was lebt, wird durch dich satt. 17 Jahwe ist in allem Handeln gerecht / und treu in allem, was er tut. (5. Mose 32.4) 18 Nah ist Jahwe allen, die zu ihm rufen, / allen, die dabei aufrichtig sind. 19 Die Bitten derer, die ihn fürchten, erfüllt er. / Er hört ihr Schreien und hilft. (Sprüche 10.24) 20 Alle, die ihn lieben, behütet Jahwe; / doch alle, die ihn missachten, vernichtet er. 21 Mein Mund soll Jahwes Ruhm verkünden, / und alles, was lebt, preise seinen heiligen Namen / für immer und für alle Zeit.