zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 62

1 Um Zions willen darf ich nicht schweigen, / um Jerusalems willen will ich nicht ruhen, / bis das Recht in ihm aufstrahlt wie das Morgenlicht, / und seine Rettung wie eine Fackel in der Nacht. 2 Die Völker werden deine Gerechtigkeit sehen / und alle Könige deine strahlende Pracht. / Man legt dir einen neuen Namen bei, / den Jahwe selbst für dich bestimmt. (Jesaja 65.15) (Offenbarung 2.17) 3 Du wirst ein Schmuckstück sein in Jahwes Hand, / ein königliches Diadem, gehalten von deinem Gott. 4 Du wirst nicht länger "die Verstoßene" genannt, / dein Land wird nicht mehr "Ödland" heißen, / sondern "Gottes Liebling" nennt man dich / und dein Land "Regenland". / Denn Jahwe hat seine Freude an dir / und vermählt sich mit deinem Land. (Jesaja 60.15) (Hosea 2.21) 5 Denn wie der junge Mann sein Mädchen heiratet, / so vermählen sich deine Söhne mit dir. / Und wie der Bräutigam sich an seiner Braut freut, / so hat dein Gott Freude an dir. (Zephanja 3.17) 6 Ich habe Wächter auf deine Mauern gestellt, Jerusalem! / Ihr Rufen verstummt nicht einen Augenblick, / weder am Tag noch in der Nacht. / Ihr Wächter sollt Jahwe an Jerusalem erinnern! / Gönnt euch keine Rast, (Jesaja 52.8) 7 und lasst ihm keine Ruhe, / bis er Jerusalem wieder so hergestellt hat, / dass alle Welt die Stadt rühmt. 8 Jahwe hat geschworen bei seiner rechten Hand / und seinem Siegesarm: "Nie mehr wird dein Korn die Speise deiner Feinde sein, / nie mehr trinken Fremde den Wein, / für den du so hart gearbeitet hast. (Jesaja 65.21-22) 9 Nein, wer das Korn einbringt, soll davon essen und Jahwe loben. / Wer den Wein liest, soll davon trinken im Vorhof meines Heiligtums." 10 Zieht durch die Tore ein und aus / und bahnt dem Volk einen Weg! Baut, ja, baut die Straße und räumt die Steine aus dem Weg! / Stellt ein Zeichen für die Völker auf! (Jesaja 57.14) 11 Seht, Jahwe lässt es hören bis ans Ende der Welt: / "Sagt der Zionsstadt: 'Pass auf, dein Retter kommt! / Schau, er bringt den Siegespreis mit! / Das Volk, das er befreite, zieht vor ihm her.'" (Jesaja 40.10) (Sacharja 9.9) (Offenbarung 22.12) 12 Man wird es nennen "das heilige Volk" und "die Erlösten Jahwes". / Und dich wird man nennen "die Begehrte" und "die nie mehr verlassene Stadt". (Jesaja 35.10)