zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 56

1 So spricht Jahwe: / "Wahrt das Recht und sorgt für Gerechtigkeit! / Denn nah ist meine Rettung, sie kommt bald, / und meine Gerechtigkeit, sie wird bald offenbar. 2 Glücklich der Mensch, der sich daran hält, / der meine Gebote befolgt, / der auf den Sabbat achtet und ihn nicht entweiht, / auf seine Hand und mit ihr nichts Böses tut!" (Jesaja 58.13) 3 Der Fremde, der sich Jahwe anschloss, sage nicht: / "Jahwe schließt mich sicher aus seinem Volk aus!" / Und der Eunuch soll nicht denken: / "Ich bin doch nur ein dürrer Baum." (5. Mose 23.2) (Jesaja 14.1) 4 Denn so spricht Jahwe: / "Wenn ein Eunuch meinen Sabbat beachtet, / wenn er gerne tut, was mir gefällt, und sich an meinen Bund hält, 5 dann gebe ich ihm Raum in meinem Haus / und einen Namen, der nicht in Vergessenheit gerät, / der besser bewahrt wird als durch Söhne und Töchter. 6 Und wenn sich Fremde Jahwe angeschlossen haben, / ihm dienen und ihn lieben, / seinen Sabbat halten und ihn nicht entweihen / und festhalten an seinem Bund, 7 die lasse ich kommen auf meinen heiligen Berg, / die dürfen sich freuen im Haus des Gebets. / Ihre Brand- und Schlachtopfer auf meinem Altar gefallen mir wohl. / Denn mein Tempel soll ein Bethaus für alle Völker sein." (Markus 11.17) 8 So spricht Jahwe, der Herr, der Israels zerstreutes Volk gesammelt hat: / "Ich werde noch mehr sammeln zu denen, die schon versammelt sind." 9 "Ihr wilden Tiere aus Wald und Feld, / kommt und fresst mein Volk! 10 Seine Hirten sind blind, sie sehen nicht die Gefahr. / Sie sind wie stumme Hunde, die nicht bellen. / Sie liegen und japsen und schlafen gern. (Jesaja 52.8) (Hesekiel 3.17) (Hesekiel 33.2) 11 Aber gefräßig sind diese Hunde, / sie kennen kein Maß. / Und das wollen Hirten sein! / Vom Aufpassen halten sie nichts, / eigenen Geschäften gehen sie nach. / Jeder sorgt sich nur um seinen Gewinn. (Jeremia 6.13) 12 'Kommt her', sagt einer, 'ich hole Wein, / und dann besaufen wir uns! / Und morgen geht es wie heute, / da feiern wir noch mehr!'" (Sprüche 23.35)