zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 16

1 Schickt von Moabs Felsennest / Schafböcke durch die Wüste - zum Landesherrscher auf dem Zionsberg (2. Könige 3.4) (2. Könige 14.7) 2 und sagt ihm: / "Wie herumflatternde Vögel, / wie ein aufgescheuchtes Nest / irren Moabs Frauen an den Furten des Arnon umher. 3 Gib Rat und triff eine Entscheidung für uns! / Mach deinen Schatten wie das Dunkel der Nacht / und verbirg die Vertriebenen, / verrate die Flüchtlinge nicht! 4 Gib denen, die aus Moab fliehen, / Gastrecht bei dir! / Verstecke sie vor dem wüsten Verfolger!" / Wenn der Peiniger beseitigt ist, / wenn die Zerstörung aufgehört hat, / die Verwüster aus dem Land verschwunden sind, 5 dann wird ein Thron der Gnade aufgerichtet sein. / Auf ihm, am Wohnsitz Davids, / wird in Wahrheit einer sitzen, / der das Recht sucht / und in Gerechtigkeit erfahren ist. 6 Wir haben vom Hochmut Moabs gehört, / wie überheblich, stolz und vermessen es ist. / Doch sein Prahlen ist leeres Geschwätz. 7 Darum wird Moab sein Schicksal beklagen, / heulen werden sie allesamt. / Kir-Heres' Rosinenkuchen weinen sie nach, / und seufzen tiefbetrübt. 8 Heschbons Terassen sind verwelkt,/ verdorrt sind die Weinstöcke von Sibma, / deren Wein die Starken der Völker schwach gemacht hat. / Bis nach Jaser reichten ihre Ranken, / bis in die Wüste verliefen sie sich, / überschritten selbst das Tote Meer. 9 Darum weine ich mit den Leuten von Jaser um die Weinstöcke Sibmas, / mit meinen Tränen tränke ich euch, Heschbon und Elale. / Denn über Weinlese und allen Ertrag / ist ein Jauchzen der Feinde gefallen. (Jesaja 15.5) (Jeremia 4.19) (Amos 2.2) 10 Aus allen Gärten weggerafft sind Freude und Gesang. / In den Weinbergen hört man keinen Jubel mehr. / Niemand stampft mehr Trauben in der Kelter aus, / alle fröhlichen Rufe sind verstummt. 11 Um Moab klagt mein Innerstes, / über Kir-Heres erzittert mein Herz. (Jesaja 16.9) 12 Selbst wenn Moab sich um Opfer müht, / zum Gebet in sein Heiligtum hochsteigt, / es nützt ihm nichts. 13 Diese Worte hat Jahwe einst über Moab gesagt. 14 Doch jetzt spricht Jahwe so: "In drei Jahren, die ihr wie ein Tagelöhner zählen werdet, wird man über den Ruhm Moabs nur noch verächtlich lachen. Von seiner zahlreichen Menge wird nur noch ein winziger, ohnmächtiger Rest übrig sein." (Jesaja 21.16)