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5. Mose - Kapitel 16

Verordnungen über das Passah, das Fest der Wochen und das Fest der Laubhütten

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah Jehova, deinem Gott; denn im Monat Abib hat Jehova, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. (2. Mose 12.1) 2 Und du sollst Jehova, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Orte, den Jehova erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, - denn in Eile bist du aus dem Lande Ägypten herausgezogen - auf daß du gedenkest des Tages deines Auszugs aus dem Lande Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleische, das du am Abend schlachtest, am ersten Tage, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen. - 5 Du kannst das Passah nicht in einem deiner Tore schlachten, die Jehova, dein Gott, dir gibt; 6 sondern an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, dort sollst du das Passah schlachten, am Abend, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszuges aus Ägypten; 7 und du sollst es braten und essen an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. Und am Morgen sollst du dich wenden und nach deinen Zelten gehen. 8 Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen; und am siebten Tage ist eine Festversammlung Jehova, deinem Gott; du sollst kein Werk tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen; von da an, wo man beginnt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen. 10 Und du sollst das Fest der Wochen Jehova, deinem Gott, feiern, je nach der freiwilligen Gabe deiner Hand, die du geben magst, so wie Jehova, dein Gott, dich segnen wird; 11 und du sollst dich vor Jehova, deinem Gott, freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte sind, an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen beobachten und tun. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst; 14 und du sollst dich an deinem Feste freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du Jehova, deinem Gott, das Fest feiern an dem Orte, den Jehova erwählen wird; denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werke deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein. 16 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männlichen vor Jehova, deinem Gott, erscheinen an dem Orte, den er erwählen wird: Am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten; und man soll nicht leer vor Jehova erscheinen: 17 Ein jeder nach dem, was seine Hand geben kann, nach dem Segen Jehovas, deines Gottes, den er dir gegeben hat.

Rechtspflege - Strafe wegen Götzendienstes

18 Richter und Vorsteher sollst du dir einsetzen, nach deinen Stämmen, in allen deinen Toren, die Jehova, dein Gott, dir gibt, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen, du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, auf daß du lebest und das Land besitzest, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. 21 Du sollst dir keine Aschera pflanzen, irgend ein Holz neben dem Altar Jehovas, deines Gottes, den du dir machen wirst. (5. Mose 7.5) 22 Und du sollst dir keine Bildsäule aufrichten, die Jehova, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)

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Psalm - Kapitel 145

1 Ein Lobgesang. Von David.Dich will ich rühmen, mein Gott und König, / deinen Namen lobpreisen immer und für alle Zeit. 2 An jedem Tag will ich dich loben, / deinen Namen lobpreisen immer und für alle Zeit. 3 Groß ist Jahwe und sehr zu loben, / seine Größe ist nicht zu erforschen. 4 Eine Generation verkünde der nächsten den Ruhm deiner Werke / und erzähle von deinem gewaltigen Tun. 5 Die herrliche Pracht deiner Majestät / und deine Wundertaten will ich bedenken. 6 Von der Macht deiner furchtbaren Taten soll man sprechen, / und von deinen Großtaten will ich erzählen. 7 Die Erinnerung an deine große Güte lasse man sprudeln, / und deine Gerechtigkeit sollen sie jubelnd preisen. 8 Gnädig und barmherzig ist Jahwe, / langsam zum Zorn und voller Güte. (2. Mose 34.6) 9 Jahwe ist zu allen gut, / er erbarmt sich aller seiner Geschöpfe. (Römer 11.32) 10 Es loben dich, Jahwe, all deine Werke, / und deine Treuen preisen dich. 11 Sie sprechen vom Glanz deines Reiches, / sie reden von deiner Macht, 12 damit die Menschen deine Großtaten erfahren / und die Herrlichkeit deines Reiches. (Psalm 145.5) 13 Dein Reich ist ja ein Reich aller Zeiten, / und deine Herrschaft hört niemals auf.Jahwe ist verlässlich in allem, was er sagt / und gütig in allem, was er tut. 14 Jahwe stützt alle, die zusammenbrechen, / und richtet alle Gebeugten auf. (Psalm 146.8) (Lukas 1.52) 15 Alle blicken voll Hoffnung auf dich, / und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. (Psalm 104.27-28) (Psalm 136.25) 16 Du öffnest deine wohltätige Hand, / und alles, was lebt, wird durch dich satt. 17 Jahwe ist in allem Handeln gerecht / und treu in allem, was er tut. (5. Mose 32.4) 18 Nah ist Jahwe allen, die zu ihm rufen, / allen, die dabei aufrichtig sind. 19 Die Bitten derer, die ihn fürchten, erfüllt er. / Er hört ihr Schreien und hilft. (Sprüche 10.24) 20 Alle, die ihn lieben, behütet Jahwe; / doch alle, die ihn missachten, vernichtet er. 21 Mein Mund soll Jahwes Ruhm verkünden, / und alles, was lebt, preise seinen heiligen Namen / für immer und für alle Zeit.