Verordnungen über das Passah, das Fest der Wochen und das Fest der Laubhütten
1Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah Jehova, deinem Gott; denn im Monat Abib hat Jehova, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt.(2. Mose 12.1)2Und du sollst Jehova, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Orte, den Jehova erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.3Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, - denn in Eile bist du aus dem Lande Ägypten herausgezogen - auf daß du gedenkest des Tages deines Auszugs aus dem Lande Ägypten alle Tage deines Lebens.4Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleische, das du am Abend schlachtest, am ersten Tage, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen. -5Du kannst das Passah nicht in einem deiner Tore schlachten, die Jehova, dein Gott, dir gibt;6sondern an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, dort sollst du das Passah schlachten, am Abend, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszuges aus Ägypten;7und du sollst es braten und essen an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. Und am Morgen sollst du dich wenden und nach deinen Zelten gehen.8Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen; und am siebten Tage ist eine Festversammlung Jehova, deinem Gott; du sollst kein Werk tun.9Sieben Wochen sollst du dir zählen; von da an, wo man beginnt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen.10Und du sollst das Fest der Wochen Jehova, deinem Gott, feiern, je nach der freiwilligen Gabe deiner Hand, die du geben magst, so wie Jehova, dein Gott, dich segnen wird;11und du sollst dich vor Jehova, deinem Gott, freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte sind, an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.(2. Mose 20.24)(5. Mose 16.16)12Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen beobachten und tun.(5. Mose 5.15)13Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst;14und du sollst dich an deinem Feste freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind.(5. Mose 16.11)(5. Mose 26.11)15Sieben Tage sollst du Jehova, deinem Gott, das Fest feiern an dem Orte, den Jehova erwählen wird; denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werke deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein.16Dreimal im Jahre sollen alle deine Männlichen vor Jehova, deinem Gott, erscheinen an dem Orte, den er erwählen wird: Am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten; und man soll nicht leer vor Jehova erscheinen:17Ein jeder nach dem, was seine Hand geben kann, nach dem Segen Jehovas, deines Gottes, den er dir gegeben hat.
Rechtspflege - Strafe wegen Götzendienstes
18Richter und Vorsteher sollst du dir einsetzen, nach deinen Stämmen, in allen deinen Toren, die Jehova, dein Gott, dir gibt, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht.(4. Mose 11.16)(5. Mose 20.8-9)19Du sollst das Recht nicht beugen, du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten.(5. Mose 1.17)20Der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, auf daß du lebest und das Land besitzest, welches Jehova, dein Gott, dir gibt.21Du sollst dir keine Aschera pflanzen, irgend ein Holz neben dem Altar Jehovas, deines Gottes, den du dir machen wirst.(5. Mose 7.5)22Und du sollst dir keine Bildsäule aufrichten, die Jehova, dein Gott, haßt.(3. Mose 26.1)
1Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst:2so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.(5. Mose 4.41-43)3Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.4Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,5wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe;6auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte.7Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. -8Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat9(wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;10damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. -11Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte:12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe.13Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen.14Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.(5. Mose 27.17)
Zeugen vor Gericht
15Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -(5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen,17so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.(5. Mose 17.9)18Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt,19so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.20Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen.21Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!(2. Mose 21.23-25)