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5. Mose - Kapitel 16

Verordnungen über das Passah, das Fest der Wochen und das Fest der Laubhütten

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah Jehova, deinem Gott; denn im Monat Abib hat Jehova, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. (2. Mose 12.1) 2 Und du sollst Jehova, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Orte, den Jehova erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, - denn in Eile bist du aus dem Lande Ägypten herausgezogen - auf daß du gedenkest des Tages deines Auszugs aus dem Lande Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleische, das du am Abend schlachtest, am ersten Tage, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen. - 5 Du kannst das Passah nicht in einem deiner Tore schlachten, die Jehova, dein Gott, dir gibt; 6 sondern an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, dort sollst du das Passah schlachten, am Abend, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszuges aus Ägypten; 7 und du sollst es braten und essen an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. Und am Morgen sollst du dich wenden und nach deinen Zelten gehen. 8 Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen; und am siebten Tage ist eine Festversammlung Jehova, deinem Gott; du sollst kein Werk tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen; von da an, wo man beginnt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen. 10 Und du sollst das Fest der Wochen Jehova, deinem Gott, feiern, je nach der freiwilligen Gabe deiner Hand, die du geben magst, so wie Jehova, dein Gott, dich segnen wird; 11 und du sollst dich vor Jehova, deinem Gott, freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte sind, an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen beobachten und tun. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst; 14 und du sollst dich an deinem Feste freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du Jehova, deinem Gott, das Fest feiern an dem Orte, den Jehova erwählen wird; denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werke deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein. 16 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männlichen vor Jehova, deinem Gott, erscheinen an dem Orte, den er erwählen wird: Am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten; und man soll nicht leer vor Jehova erscheinen: 17 Ein jeder nach dem, was seine Hand geben kann, nach dem Segen Jehovas, deines Gottes, den er dir gegeben hat.

Rechtspflege - Strafe wegen Götzendienstes

18 Richter und Vorsteher sollst du dir einsetzen, nach deinen Stämmen, in allen deinen Toren, die Jehova, dein Gott, dir gibt, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen, du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, auf daß du lebest und das Land besitzest, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. 21 Du sollst dir keine Aschera pflanzen, irgend ein Holz neben dem Altar Jehovas, deines Gottes, den du dir machen wirst. (5. Mose 7.5) 22 Und du sollst dir keine Bildsäule aufrichten, die Jehova, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)

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5. Mose - Kapitel 17

1 Du sollst Jehova, deinem Gott, kein Rind- oder Kleinvieh opfern, an welchem ein Gebrechen ist, irgend etwas Schlimmes; denn es ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 22.20) 2 Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Tore, die Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche das tun, was böse ist in den Augen Jehovas, deines Gottes, indem sie seinen Bund übertreten, (5. Mose 13.7) 3 so daß sie hingehen und anderen Göttern dienen und sich vor ihnen oder vor der Sonne oder vor dem Monde oder vor dem ganzen Heere des Himmels niederbeugen, was ich nicht geboten habe, (5. Mose 4.19) 4 und es wird dir berichtet, und du hörst es, so sollst du genau nachforschen; und siehe, ist es Wahrheit, steht die Sache fest, ist dieser Greuel in Israel verübt worden, 5 so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die diese böse Sache getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie steinigen, daß sie sterben. 6 Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28) 7 Die Hand der Zeugen soll zuerst an ihm sein, ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen Volkes. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 8 Wenn dir eine Sache zwischen Blut und Blut, zwischen Rechtssache und Rechtssache, und zwischen Verletzung und Verletzung, zu schwierig ist zum Urteil, irgendwelche Streitsachen in deinen Toren, so sollst du dich aufmachen und an den Ort hinaufziehen, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. 9 Und du sollst zu den Priestern, den Leviten, kommen und zu dem Richter, der in jenen Tagen sein wird, und dich erkundigen; und sie werden dir den Rechtsspruch verkünden. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Und du sollst dem Spruche gemäß tun, welchen sie dir verkünden werden von jenem Orte aus, den Jehova erwählen wird, und sollst darauf achten, zu tun nach allem, was sie dich lehren werden. 11 Dem Gesetze gemäß, das sie dich lehren, und nach dem Rechte, das sie dir sagen werden, sollst du tun; von dem Spruche, den sie dir verkünden werden, sollst du weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. (5. Mose 17.20) 12 Der Mann aber, der mit Vermessenheit handeln würde, daß er auf den Priester, der dasteht, um den Dienst Jehovas, deines Gottes, daselbst zu verrichten, oder auf den Richter nicht hörte: selbiger Mann soll sterben. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. 13 Und das ganze Volk soll es hören und sich fürchten, und nicht mehr vermessen sein.

Gesetz wegen des Königs

14 Wenn du in das Land kommst, das Jehova, dein Gott, dir gibt, und es besitzest und darin wohnst und sagst: Ich will einen König über mich setzen, gleich allen Nationen, die rings um mich her sind: (1. Samuel 8.5-6) 15 so sollst du nur den König über dich setzen, den Jehova, dein Gott, erwählen wird; aus der Mitte deiner Brüder sollst du einen König über dich setzen; du sollst nicht einen fremden Mann über dich setzen, der nicht dein Bruder ist. 16 Nur soll er sich die Rosse nicht mehren und soll das Volk nicht nach Ägypten zurückführen, um sich die Rosse zu mehren; denn Jehova hat euch gesagt: Ihr sollt fortan nicht wieder dieses Weges zurückkehren. (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Und er soll sich die Weiber nicht mehren, daß sein Herz nicht abwendig werde; und Silber und Gold soll er sich nicht sehr mehren. (1. Könige 11.4) 18 Und es soll geschehen, wenn er auf dem Throne seines Königtums sitzt, so soll er sich eine Abschrift dieses Gesetzes in ein Buch schreiben, aus dem, was vor den Priestern, den Leviten, liegt. 19 Und es soll bei ihm sein, und er soll alle Tage seines Lebens darin lesen, auf daß er Jehova, seinen Gott, fürchten lerne, um zu beobachten alle Worte dieses Gesetzes und diese Satzungen, sie zu tun; 20 damit sein Herz sich nicht über seine Brüder erhebe und damit er von dem Gebote weder zur Rechten noch zur Linken abweiche, auf daß er die Tage in seinem Königtum verlängere, er und seine Söhne, in der Mitte Israels. (5. Mose 5.29)