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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlaßjahr

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: (2. Mose 23.10-11) 2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen. 3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen; 4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, 5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete. 6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei! 10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand. 11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Freilassung gekaufter Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. (5. Mose 5.15) 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist - 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt vom Vieh

19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren: (2. Mose 13.2) 20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Sprüche - Kapitel 6

Warnung vor einer Bürgschaft

1 Mein Sohn, hast du dich für deinen Nächsten verbürgt, für einen Fremden dich durch Handschlag verpflichtet; (Sprüche 11.15) (Sprüche 17.8) (Sprüche 20.16) 2 bist du durch ein mündliches Versprechen gebunden, gefangen durch die Reden deines Mundes, 3 so tue doch das, mein Sohn: Rette dich; denn du bist in die Hand deines Nächsten geraten! Darum gehe hin, wirf dich vor ihm nieder und bestürme deinen Nächsten. 4 Gönne deinen Augen keinen Schlaf und deinen Augenlidern keinen Schlummer! 5 Rette dich aus seiner Hand wie eine Gazelle und wie ein Vogel aus der Hand des Vogelstellers!

Warnung vor Faulheit

6 Gehe hin zur Ameise, du Fauler, siehe ihre Weise an und lerne: (Sprüche 10.4) (Sprüche 20.4) 7 obwohl sie keinen Fürsten, noch Hauptmann, noch Herrscher hat, 8 bereitet sie dennoch im Sommer ihr Brot und sammelt in der Erntezeit ihre Speise. 9 Wie lange willst du liegen bleiben, du Fauler? Wann willst du aufstehen von deinem Schlaf? 10 «Ein wenig schlafen, ein wenig schlummern, ein wenig die Hände in den Schoß legen, um zu ruhen»: (Sprüche 24.33-34) 11 so holt dich die Armut ein wie ein Schnelläufer, und der Mangel wie ein Leichtbewaffneter!

Warnung vor Falschheit

12 Ein Taugenichts, ein nichtswürdiger Mensch ist, wer falsche Reden führt (Sprüche 10.31-32) 13 und dabei mit seinen Augen blinzelt, Kratzfüße macht und die Hände reibt. (Sprüche 10.10) 14 Verkehrtheit ist in seinem Herzen; er schmiedet allezeit Böses, richtet Zänkereien an. 15 Darum wird sein Schicksal plötzlich über ihn kommen, augenblicklich wird er zusammenbrechen, unrettbar. 16 Diese sechs Stücke haßt der HERR, und sieben sind seiner Seele ein Greuel: 17 stolze Augen, falsche Zunge, Hände, die unschuldiges Blut vergießen, 18 ein Herz, das böse Pläne schmiedet, Füße, die schnell zum Bösen laufen, 19 ein falscher Zeuge, der Lügen ausspricht, und wer Zwietracht zwischen Brüder wirft.

Warnung vor Ehebruch

20 Bewahre, mein Sohn, das Gebot deines Vaters, und verwirf nicht die Lehre deiner Mutter! (Sprüche 1.8) 21 Binde sie beständig auf dein Herz, hänge sie um deinen Hals; (Sprüche 3.3) 22 auf deinen Gängen sollen sie dich geleiten, auf deinem Lager dich behüten und wenn du aufstehst, dir in den Sinn kommen! (Psalm 119.172) 23 Denn das Gebot ist eine Leuchte, und die Lehre ist ein Licht, Zucht und Vermahnung sind ein Weg des Lebens. 24 Sie sollen dich bewahren vor dem schlechten Weib, vor der glatten Zunge der Fremden; (Sprüche 2.16) 25 daß du in deinem Herzen nicht nach ihrer Schönheit begehrest und sie dich nicht fange mit ihren Augenwimpern. 26 Denn um einer Hure willen kommt man an den Bettelstab, und eines andern Weib gefährdet die teure Seele! 27 Kann jemand Feuer in seinem Busen tragen, ohne daß seine Kleider in Brand geraten? 28 Oder kann einer auf glühenden Kohlen laufen, ohne die Füße zu verbrennen? 29 Also geht auch keiner ungestraft zu seines Nächsten Eheweib und rührt sie an! (Sprüche 5.10-14) 30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um sein Leben zu fristen, wenn er Hunger hat; 31 wird er ertappt, so muß er siebenfach bezahlen und alles hergeben, was er im Hause hat; 32 wer aber ein Weib zum Ehebruch verführt, der ist ein herzloser Mensch; er ruiniert seine eigene Seele, indem er solches tut. (1. Korinther 6.18) 33 Schläge und Schmach werden ihn treffen, und seine Schande ist nicht auszutilgen; 34 denn der Zorn des Mannes glüht, und am Tage der Rache wird er nicht schonen; 35 er sieht kein Lösegeld an und läßt sich durch das größte Geschenk nicht besänftigen.