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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlaßjahr

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: (2. Mose 23.10-11) 2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen. 3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen; 4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, 5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete. 6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei! 10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand. 11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Freilassung gekaufter Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. (5. Mose 5.15) 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist - 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt vom Vieh

19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren: (2. Mose 13.2) 20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Psalm - Kapitel 90

Psalm 90

1 Ein Gebet Moses, des Mannes Gottes. Herr, du bist unsre Zuflucht von Geschlecht zu Geschlecht! 2 Ehe denn die Berge wurden und die Erde und die Welt geschaffen worden, bist du Gott von Ewigkeit zu Ewigkeit! 3 Du wandelst den Sterblichen in Staub und sprichst: Kehret zurück, ihr Menschenkinder! (Prediger 1.4) (Prediger 12.7) 4 Denn tausend Jahre sind vor dir wie der gestrige Tag, der vergangen ist, und wie eine Nachtwache; (2. Petrus 3.8) 5 du lässest sie dahinfahren wie einen Strom, sie sind wie ein Schlaf am Morgen, wie das Gras, das aufsprießt, (Hiob 14.2) (Psalm 102.12) (Psalm 103.15) (Jesaja 40.6-7) 6 das am Morgen blüht und grünt, am Abend welkt und verdorrt. 7 Denn wir werden aufgerieben durch deinen Zorn und schnell dahingerafft durch deinen Grimm. 8 Du hast unsre Missetaten vor dich hingestellt, unsre verborgenen Sünden in das Licht deines Angesichts. 9 Denn alle unsre Tage sind dahingeschwunden durch deinen Zorn, wir haben unsre Jahre zugebracht wie ein Geschwätz. 10 Unser Leben währt siebzig Jahre, und wenn es hoch kommt, so sind's achtzig Jahre, und worauf man stolz ist, das war Mühsal und Nichtigkeit; denn es fährt schnell dahin, als flögen wir davon. (Prediger 1.3) (Prediger 1.8) 11 Wer erkennt aber die Stärke deines Zorns, deinen Grimm so, wie er zu fürchten ist? 12 Lehre uns unsre Tage richtig zählen, daß wir ein weises Herz erlangen! (Psalm 39.5) 13 Kehre wieder, o HERR, (wie lange verziehst du?) und habe Mitleid mit deinen Knechten! 14 Sättige uns frühe mit deiner Gnade, so wollen wir jubeln und fröhlich sein unser Leben lang. 15 Erfreue uns so viele Tage, wie du uns beugtest, so viele Jahre, als wir Unglück sahen. 16 Zeige deinen Knechten dein Werk und deine Herrlichkeit ihren Kindern! 17 Und die Freundlichkeit des Herrn, unsres Gottes, sei über uns, und das Werk unsrer Hände ordne du für uns, ja, das Werk unsrer Hände ordne du!