1Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:(2. Mose 23.10-11)2Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.3Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;4es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,5wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.6Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.(5. Mose 28.12)7Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen;(1. Johannes 3.17)8sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat.(Lukas 6.34-35)9Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei!10Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand.11Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun.(Jesaja 58.7)(Matthäus 26.11)(Jakobus 1.2)(Jakobus 2.15)
Freilassung gekaufter Sklaven
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.(2. Mose 21.2)13Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen:14du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.15Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.(5. Mose 5.15)16Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist -17so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun.18Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
Heiligung der Erstgeburt vom Vieh
19Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren:(2. Mose 13.2)20vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird.(5. Mose 14.23)21Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern.(3. Mose 22.20)22In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch.(5. Mose 12.15)(5. Mose 12.22)23Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser.(3. Mose 3.17)(5. Mose 12.16)(5. Mose 12.23-24)
1Ein Lobgesang. Von David.Dich will ich rühmen, mein Gott und König, / deinen Namen lobpreisen immer und für alle Zeit. 2An jedem Tag will ich dich loben, / deinen Namen lobpreisen immer und für alle Zeit. 3Groß ist Jahwe und sehr zu loben, / seine Größe ist nicht zu erforschen. 4Eine Generation verkünde der nächsten den Ruhm deiner Werke / und erzähle von deinem gewaltigen Tun. 5Die herrliche Pracht deiner Majestät / und deine Wundertaten will ich bedenken. 6Von der Macht deiner furchtbaren Taten soll man sprechen, / und von deinen Großtaten will ich erzählen.7Die Erinnerung an deine große Güte lasse man sprudeln, / und deine Gerechtigkeit sollen sie jubelnd preisen. 8Gnädig und barmherzig ist Jahwe, / langsam zum Zorn und voller Güte. (2. Mose 34.6)9Jahwe ist zu allen gut, / er erbarmt sich aller seiner Geschöpfe. (Römer 11.32)10Es loben dich, Jahwe, all deine Werke, / und deine Treuen preisen dich.11Sie sprechen vom Glanz deines Reiches, / sie reden von deiner Macht, 12damit die Menschen deine Großtaten erfahren / und die Herrlichkeit deines Reiches. (Psalm 145.5)13Dein Reich ist ja ein Reich aller Zeiten, / und deine Herrschaft hört niemals auf.Jahwe ist verlässlich in allem, was er sagt / und gütig in allem, was er tut. 14Jahwe stützt alle, die zusammenbrechen, / und richtet alle Gebeugten auf. (Psalm 146.8)(Lukas 1.52)15Alle blicken voll Hoffnung auf dich, / und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. (Psalm 104.27-28)(Psalm 136.25)16Du öffnest deine wohltätige Hand, / und alles, was lebt, wird durch dich satt.17Jahwe ist in allem Handeln gerecht / und treu in allem, was er tut. (5. Mose 32.4)18Nah ist Jahwe allen, die zu ihm rufen, / allen, die dabei aufrichtig sind. 19Die Bitten derer, die ihn fürchten, erfüllt er. / Er hört ihr Schreien und hilft. (Sprüche 10.24)20Alle, die ihn lieben, behütet Jahwe; / doch alle, die ihn missachten, vernichtet er.21Mein Mund soll Jahwes Ruhm verkünden, / und alles, was lebt, preise seinen heiligen Namen / für immer und für alle Zeit.