zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 15

Das Erlaßjahr

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: (2. Mose 23.10-11) 2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen. 3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen; 4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, 5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete. 6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei! 10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand. 11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Freilassung gekaufter Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. (5. Mose 5.15) 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist - 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt vom Vieh

19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren: (2. Mose 13.2) 20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 17

1 Du sollst Jahwe, deinem Gott, kein Rind oder Schaf opfern, an dem ein Makel ist, irgendetwas Schlimmes, denn das verabscheut er. (3. Mose 22.20) 2 Wenn sich in einer deiner Ortschaften, die Jahwe, dein Gott, dir gibt, jemand findet, ein Mann oder eine Frau, die etwas tun, was Jahwe, dein Gott, als böse ansieht, wenn jemand seinen Bund übertritt (5. Mose 13.7) 3 und anfängt, anderen Göttern zu dienen und sie anzubeten: die Sonne oder den Mond oder das ganze Heer der Sterne, was ich verboten habe, (5. Mose 4.19) 4 und es wird dir berichtet und du hörst davon, dann sollst du das genau untersuchen. Und wenn sich der Bericht als wahr erweist, wenn es stimmt, dass diese Schandtat in Israel verübt worden ist, 5 dann sollst du jenen Mann oder jene Frau, die diese böse Sache getan haben, aus deinem Ort hinausführen und zu Tode steinigen. 6 Aufgrund der Aussage von zwei oder drei Zeugen muss sterben, wer den Tod verdient. Er darf aber nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin getötet werden. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28) 7 Die Zeugen müssen zuerst Hand an ihn legen, um ihn zu töten, danach das versammelte Volk. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 8 Wenn dir an deinem Ort ein Rechtsstreit zu schwierig ist, bei dem es um Mord und Totschlag, um Hab und Gut oder um Körperverletzung geht, dann mach dich zu dem Ort auf, den Jahwe, dein Gott, auswählen wird. 9 Dort sollst du zu den Priestern aus dem Stamm Levi gehen oder zu dem Richter, der gerade im Amt ist, und sie fragen. Dann werden sie dir sagen, wie das Urteil lautet. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Du musst dich aber an ihren Spruch halten, den sie dir an dem Ort, den Jahwe auswählen wird, verkünden. Beachte genau, was sie dich lehren, und mach es so. 11 An die Weisung, die sie dir geben, und an das Recht, das sie dir verkünden, musst du dich halten. Du darfst in keiner Hinsicht von ihrem Urteil abweichen. (5. Mose 17.20) 12 Wer so vermessen ist, dass er weder auf den Priester, der Jahwe, deinem Gott, dient, noch auf den Richter hört, der muss sterben. Du musst das Böse aus Israel entfernen. 13 Das ganze Volk soll davon hören, damit alle sich fürchten und nicht wieder hochmütig sind. 14 Wenn du in das Land kommst, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, wenn du es in Besitz genommen und dich darin niedergelassen hast, wenn du dann auf die Idee kommst, einen König haben zu wollen wie alle anderen Völker ringsum, (1. Samuel 8.5-6) 15 dann sollst du nur den König über dich setzen, den Jahwe, dein Gott, auswählt. Es muss einer von deinen Brüdern sein. Einen Ausländer darfst du nicht zum König über dich setzen. 16 Der König soll sich nicht zu viele Pferde halten, und das Volk nicht wieder nach Ägypten führen, um viele Pferde anzuschaffen, denn Jahwe hat euch gesagt, ihr sollt diesen Weg niemals wieder betreten. (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Der König soll sich auch nicht viele Frauen nehmen, damit er nicht auf Abwege gerät. Er soll sich auch nicht zu viel Gold und Silber anhäufen. (1. Könige 11.4) 18 Und wenn er dann auf dem Königsthron sitzt, soll er sich eine Abschrift von diesem Gesetz, das bei den Priestern und Leviten liegt, anfertigen. 19 Diese Schriftrolle soll er stets bei sich haben und sein Leben lang täglich darin lesen, damit er es lernt, Jahwe, seinen Gott, zu fürchten, um alle Worte dieses Gesetzes und seiner Vorschriften genau einzuhalten. 20 Das wird ihn davor bewahren, sich über seine Brüder zu erheben oder sich in irgendeiner Weise über das Gebot hinwegzusetzen. Und dann wird er mitten in Israel lange König bleiben und seine Söhne ebenso. (5. Mose 5.29)